Legida-Protest: Politikerin Lazar wehrt sich gegen Staatsanwaltschaft Leipzig

Erstveröffentlicht: 
16.04.2016

Nach Ermittlungen wegen eines vermeintlichen Blockade-Aufrufs wehrt sich die Grünen-Politikerin Monika Lazar jetzt per Anwalt gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Leipzig.

 

Leipzig. Die Grünen-Politikerin Monika Lazar wehrt sich jetzt per Anwalt gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die hatte zwar das Verfahren gegen Lazar wegen eines vermeintlichen Blockade-Aufrufs gegen Legida eingestellt – aber wegen geringer Schuld. Die Bundestagsabgeordnete sieht dafür keine Grundlage. Sie fordert, dass ihre Schuldfreiheit anerkannt wird.

 

Nach Einsicht in die Begründung für die Verfahrenseinstellung erklärte Lazar am Freitag, die Staatsanwaltschaft könne nicht sachlich darlegen, worin ein strafbares Verhalten gelegen habe. Ihr Auftreten bei der Pressekonferenz des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ am 19. Januar 2015 werde nicht ausreichend juristisch gewürdigt. Gleichwertige Aussagen zum Beispiel vom ehemaligen Thomaskirchenpfarrer Christian Wolff seien als straffrei angesehen worden. Die Behörde argumentiere mit Satzbausteinen und Überschriften von Medienartikeln. 

 

„Leipziger Erklärung“ nicht strafbar


Als Beispiel führte Lazar die Berichterstattung auf LVZ.de unter dem Titel „Legida soll nicht laufen – Aktionsnetzwerk ruft zu Blockaden in Leipzig auf“ an. Die Abgeordnete betonte in ihrer Erklärung, dass in ihren Aussagen auf der Pressekonferenz von Blockaden nicht die Rede war. Tatsächlich wird sie im Text auf LVZ.de auch wie folgt zitiert: „Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen“, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar. „Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann.“

 

Bei der Pressekonferenz des Aktionsnetzwerks wurde eine „Leipziger Erklärung“ gegen das rechtspopulistische Bündnis Legida vorgestellt. Das Dokument fand als Onlinepetition mehr als 2000 Unterstützer. Danach hatte es zahlreiche Selbstanzeigen gegeben, bei der sich Unterzeichner der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten bezichtigten. Die Leipziger Staatsanwaltschaft stellte im März vergangenen Jahres klar, dass der Erklärung der Appellcharakter fehle, die Unterzeichnung an sich also nicht strafbar sei. Eine öffentliche Aufforderung zu Sitzblockaden in Bezug auf ein konkretes Ereignis könne dagegen sehr wohl juristische Folgen haben. 

 

Behörde darf Anklage gegen Nagel erheben


Grundsätzlich gelte, so die Behörde weiter, dass Sitzblockaden gemäß Paragraf 22 des Sächsischen Versammlungsgesetzes als strafbar anzusehen seien, wenn sie in der Absicht durchgeführt werden, „nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln“ und eine grobe Störung verursachen. Durch die Regelung solle die Versammlungsfreiheit geschützt werden.

 

Im Februar 2015 wurde bekannt, dass gegen die Politikerinnen Lazar und Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke) wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach Paragraf 111 des Strafgesetzbuchs ermittelt wurde. Während die Staatsanwaltschaft in Sachen Lazar das Verfahren mit der Verfügung vom 30. Dezember 2015 wegen geringer Schuld einstellte, kann die Behörde Linken-Politikerin Nagel wegen des Aufrufs zu Blockaden anklagen. Der sächsische Landtag ebnete dafür den Weg und hob unter Protest der Linkspartei im März 2016 die Immunität der Abgeordneten aus Leipzig auf.

 

Von Evelyn ter Vehn