...Erneute wird der
„Fallführer“ des Staatsschutz (LKA7) Stefan Richters, 35jahre
alt vernommen.
Halbach leitet ein, dass aufgrund seiner
Gegenvorstellung die Aussagegenehmigung erweitert wurde...
...Nachdem die Verteidigung Richters zurechtweist, dass eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere wenn die Fragen vorher klar sind, zu erwarten ist und er dann z.B. nicht „im Kopf hat“ was an dem Bohrer gefunden wurde, fragt sie in welchem Umfang Zigarettenkippen gefunden wurden. Antwortet Richters, das könne er nicht sagen, es gäbe über 300 Aservate. Ob es sein könnte, dass es Hinweise auf mehr Leute gibt erwidert er wiederholt mit der Gegenfrage, wie er das beantworten solle.
Halbach ist genervt und zieht nun seinerseits den Schluss daraus „ das der Staatschutz mauert und Hinweise hat“...
...Die Verteidigung
betont noch mal, das wenn der Bezug zum Verfahren da ist, müssen die
Rechtsanwält_innen Kenntnis davon bekommen und darf nicht
vorenthalten werden.
Sie beantragt Akteneinsicht in die Akte Nils
betreffend, sowie den Zeuge Richters nicht zu entlassen.
Halbach bleibt dabei, auch das Gericht sei der Meinung, das es so nicht geht, er habe ja auch 2x monstriert und damit ist dann gut.
Der Staatsanwalt zeigt sich entrüstet, es müsse doch weiter
ermittelt werden, dies sei der verfassungsgemäße Auftrag und es
ginge nicht das als Affentanz zu bezeichnen. Zudem sei es nicht
möglich mehr darüber zu sagen z.B. wegen „Geheimnisverrat“ oder
„Datenschutz“.
Halbach erwidert, das es stimme, das weiter
ermittelt werden dürfe, aber es stünde auf einem anderen Blatt, da
es so für die Wahrheitsfindung schwierig ist.
Die Kammer zieht sich zurück.
Halbach verkündet den Beschluss: Der Zeuge wird entlassen, dies sei rechtsmäßig, soweit weitere Fragen aufkämen würde Kammer ihn erneut laden. Desweiteren werde die Akte im aktuellen Sachstand erneut beigezogen, wobei noch etwas gewartet wird und dann von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung stattfindet....
...Nun befragt ihn die Verteidigung. Zunächst ging es um die beiden Unterrichte und die Nachbesprechung. Der Unterricht des LKA7 war laut Staak rein rechtlich auf diese Verhandlung bezogen. So erinnert er, dass wenn sie in ihrer Privatzeit kommen Kosten erstattet bekommen, dann die Privatadresse aber Teil der Akte würde. Es habe ½ - ¾ Stunde gedauert. Eine Frau, die er als Blond ca. 30-35Jahre alt ohne Brille erinnert, habe den Unterricht gegeben. Teilgenommen habe der Technische Zug (DE 343) und Kollegen des BFE (kein kompletter Zug) insgesamt ca. 30 Personen, so zb. Koch, Lehmann und Aden. Die Frau des LKA habe gesagt, über das Verfahren selbst dürfe sie nichts sagen, nur rechtliches. Es ging darum, dass die Privatadresse nicht genannt werden muss, dass die Verteidigung versuchen wird die gleiche Frage 3 mal unterschiedlich zu fragen, sie auf gepflegtes Äußeres achten sollen (z.B. Anzug oder Uniform), sie immer höflich bleiben und immer die Wahrheit sagen sollen, bei zu persönlichen Fragen aber auch die Öffentlichkeit ausschließen könnten. Am Anfang müsse eine Zusammenfassung des Einsatzes gegeben werden. Auf wessen Initiative die Veranstaltung stattfand weiß er nicht, er ist nicht mehr im Technischen Zug, sondern nun im Technischen Lager, aber verpflichtend war die Teilnahme nicht.
Den anderen Unterricht hatte Borsuzki angeboten zu halten, dieser habe etwa eine 1/4h gedauert. Dieser habe den Aufbau des Gerichtsaals erklärt. Er wisse nicht genau wie er das weiter beschreiben soll, Borsuzki arbeite mit einem Zahlensystem um Personen zu klassifizieren. Wie genau wisse er nicht, das habe ihn auch nicht interessiert, der Kollege „lebe“ das - immer. Es sei eine Einteilung der Haupteigenschaften er meine von 1-9. Dieser habe nicht alle zugeordnet, aber z.B den Vorsitzenden und würde auch nichts daran knüpfen. Borsuzki gebe auch Unterricht zu diesem System, welches wohl auch googlebar sei. Er habe darauf hingewiesen nur über den Aufbau zu sprechen und sagte, dass die Vernehmung 3h dauerte. Ein Großteil der Fragen sei nicht konkret zum Verfahren gewesen. Vermutlich habe er den Unterricht zur Beruhigung gegeben, da dieses ja ein anderes Verfahren ist und Kollegen schon ein bisschen Aufgeregt seien. (Halbach unterbricht immer wieder und teil stolz & begeistert damit bestimmt eine 1 zu sein)
Andere Maßnahmen zur Beruhigung gebe es auch, es werde täglich ein Fahrer gestellt, damit nicht das private Auto genutzt werden müsse. Diesmal habe ihn auf seine Anfrage Herr Bergmann aus dem Techniklager gefahren letztes Mal Herr Schulz aus dem T-Zug. Beide waren am Einsatz nicht beteildigt. Später in der Befragung sagt er, der Fahrdienst sei seiner Meinung nach so organisiert, dass geguckt würde wer Zeit hat und nicht dabei war und er habe dann gefragt wo er sich melden müsse.
...Wann der Strafantrag gestellt wurde weiß er nicht, es sei nicht unüblich sich vor Hausbesetzungen ein Einverständnis zur Räumung zuholen. Grundlage sei nicht, dass der Besitzer sagt „ich lasse mein Haus verfallen - hier das Einverständnis“, sondern die Polizei nimmt nach Einschätzung einer Gefährdung (zb.wo steht es) Kontakt auf. Dies wird von der Verteidigung als echte Serviceleistung kommentiert. ...
...Die Befehlslage innerhalb von 24 Stunden grundsätzlich zu räumen stamme von 2009 durch Born und sei Teil der Handlungsanweisungen. Vorbesprechungen zu Besetzungen im Hinblick auf die Squatting Days habe es nicht gegeben, er wüsste auch nicht warum. Überlegungen, dass sich das Ganze von selbst erledigen könne, gab es nicht.
Weitere Infos und die kompletten Protokolle findet ihr unter breitesoli.noblogs.org