Brand in Altenburger Asylunterkunft: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Erstveröffentlicht: 
29.03.2016

Nach dem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Altenburg im Dezember vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Wie die Behörde auf OVZ-Nachfrage mitteilte, wirft sie den beiden Beschuldigten neben versuchter schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung weitere Straftaten vor.

 

Altenburg/Gera. Die Staatsanwaltschaft Gera hat ihre Ermittlungen zur Brandstiftung in einer Altenburger Asylunterkunft abgeschlossen. Wie die Behörde jetzt auf OVZ-Nachfrage mitteilte, erhob man infolge dessen nun Anklage gegen die beiden mutmaßlichen Täter vor dem Geraer Landgericht. Dem Duo, das aus einem Altenburger und einem Bornaer besteht, wird demnach neben einer ganzen Reihe anderer Straftaten vor allem versuchte schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung in neun Fällen vorgeworfen. Einen Verhandlungstermin gibt es aber noch nicht.

 

Die Brandstiftung sei der Hauptanklagepunkt, erklärte die stellvertretende Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Annett Börner-Lange. „Die gefährliche Körperverletzung gibt es wegen Gesundheitsschädigungen von Bewohnern des Hauses.“ Abgesehen davon stehen unter anderem noch Sachbeschädigung, Bedrohung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf der umfangreichen Liste der Anklagebehörde. „Nun muss das Landgericht entscheiden, ob und was es davon zulässt.“

 

Darüber hinaus bestätigte Börner-Lange, dass sich die Vorwürfe gegen zwei Angeklagte richten. Der 30-Jährige kommt aus Altenburg, der 29-Jährige aus Borna. Inzwischen sitzt aber nur noch einer in Untersuchungshaft. Bei dem anderen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Allerdings wollte die Staatsanwältin weder sagen, ob es sich bei den Auflagen um eine Kaution oder eine Meldepflicht handelt, noch wollte sie Auskunft darüber geben, welcher der Angeklagten sich seit knapp zwei Monaten wieder auf freiem Fuß befindet. Fest steht daher nur, dass beide der rechten Szene zuzurechnen und einschlägig vorbestraft sind und einer zur Tatzeit unter Bewährung stand.

 

Explizit wird dem Duo vorgeworfen, am frühen Morgen des 7. Dezember 2015 in einer Asylunterkunft in der Siegfried-Flack-Straße Feuer gelegt zu haben. Da in dem Mehrfamilienhaus zwei Kinderwagen und ein Zeitungsstapel gebrannt, die Flammen aber nicht auf das Gebäude übergegriffen hatten, geht es nur um versuchte schwere Brandstiftung. Durch den Rauch waren nach ersten Angaben neun Menschen verletzt worden, die Zahl wurde jedoch später auf sieben korrigiert – darunter auch ein Baby.