Für Neonazi kein Platz im Hort

Erstveröffentlicht: 
02.03.2016

Das Landesarbeitsgericht in Mannheim bestätigt die Entlassung eines rechtsradikalen Erziehers durch die Stadt Mannheim. Auf Facebook hat er ein Bild gepostet, auf dem er im Hort mit Legosteinen eine blutige Straßenkampfszene nachgestellt hatte.

 

Das Landesarbeitsgericht hat die Entlassung eines als rechtsradikal eingestuften Erziehers durch die Stadt Mannheim bestätigt. Im Gegensatz zu den Richtern der erstinstanzlichen Entscheidung, die die fristlose Kündigung des jungen Mannes bestätigt hatten, hielt die zuständige Kammer in der zweiten Instanz in dem Fall allerdings eine ordentliche Kündigung für ausreichend; sie hatte die Stadt vorsorglich ausgesprochen. Eine Revision wurde nicht zuge­lassen. Das Urteil sei damit rechtskräftig, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Die schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.

 

Die Stadt Mannheim hatte den damals 25-jährigen Erzieher im Frühjahr 2014 entlassen, nachdem bekannt geworden war, dass er der Neonazi-Szene nahesteht und wiederholt an großen NPD-Kundgebungen in der Region teilgenommen hatte – unter anderem auch an einer Demonstration gegen Salafisten in Mannheim, bei der es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht hatte die Stadt unter anderem vorgetragen, dass der Erzieher auf seinen Facebook-Seiten seine Sympathien für den Mannheimer NPD-Stadtrat Christian Hehl, der auch als Hooligan gilt, bekundet hatte. Er habe dort ein Bild veröffentlicht, auf dem er im Hort mit Legosteinen eine blutige Straßenkampfszene nachgestellt habe, auf einem anderen hatte er sich selbst mit einem langen Messer zwischen den Zähnen präsentiert. Einmal habe er in einem Gespräch mit einem Kind bedauert, dass dies auf einem Bild mehr dunkel- als hellhäutige Kinder gemalt habe, ein andermal habe er gegenüber einer Kollegin erwähnt, wenn er ein Kind hätte, würde es „Springerstiefel und eine rote Armbinde tragen“. Zudem habe man in seinem Dienstspind in dem Hort einen Baseballschläger gefunden, der offenbar nicht für sportliche Aktivitäten bestimmt gewesen sei, hatte der Anwalt der Stadt erklärt.

 

Der Erzieher selbst hatte die Vorwürfe bestritten. Er habe sie aber nicht substanziell entkräftet, stellte das Arbeitsgericht im Mai 2015 fest. Nach den Ergebnissen der Verhandlung müsse er als ungeeignet für eine Erziehertätigkeit eingestuft werden. Sein dienstliches wie außerdienstliches Auftreten gebe Anlass für erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue, erklärte der Vorsitzende Richter damals. Die Stadt habe ihn daher zu Recht entlassen.