[Bln] Verfahren gegen Christoph T. wieder aufgenommen

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Nachdem der Prozess gegen Christoph T. im Oktober ausgesetzt wurde und auch das Verfahren gegen Alexandra R. zwischenzeitlich in einen Freispruch gipfelte, wurden in Christophs Fall unlängst zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Mittlerweile liegt das chemische "Obergutachten" vom BKA vor.


Christoph T. war am 17. Juni 2009 unter dem Tatvorwurf der KFZ-Brandstiftung in Berlin-Friedrichshain festgenommen worden. Nachdem die Gerichte anfangs keinen dringenden Tatverdacht erkennen konnten, klagte die Staatsanwaltschaft durch drei Instanzen, bis das Kammergericht am 15. Juli 2009 einen Haftbefehl erließ. Als Christoph am ersten Verhandlungstag durch Vorlage eines chemischen Gutachtens der Anklage umfassend entlastet wurde, saß er bereits 96 Tage in Haft.

Der Skandal erschöpfte sich nicht darin, dass den Ermittlern das Gutachten bereits seit dem 13. Juli 2009 vorlag, nein, anstelle einen Freispruch zu fordern, zeigten sich die Anklagevertreter, Staatsanwältin Pamela Kaminski und Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz, unbeeindruckt und beantragten lediglich, das Verfahren auszusetzen. Begründet wurde dies damit, dass die Anklage nunmehr begonnen hätte, ihren eigenen Zeugen in Zweifel zu ziehen. So erachtete Kaminski die Methodik, mit welcher das chemische Gutachten erstellt worden war, auf einmal als ungenügend. Sie beantragte die Anfertigung eines neuen, sogenannten Obergutachtens durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden.

Dr. Schäfer vom BKA KT 15 legte im Dezember 2009 das neue Gutachten vor: Der Sachverständige erklärte darin, dass für das Erstgutachten verwandte Analysemethode international etablierten Standards entsprochen habe, zudem seien die von der Staatsanwaltschaft geforderten Rückschlüsse auf Art und Zeitpunkt einer Kontamination mit Lampenöl technisch unmöglich anzustellen. So unterstützte er die Feststellungen des Erstgutachtens vollumfänglich, ferner sei ein Inbrandsetzen mittels flüssigen Brandbeschleunigers, insbesondere mit schwerentzündlichem Lampenöl, im konkreten Fall unwahrscheinlich und ein technischer Defekt könne nicht ausgeschlossen werden - im Hinblick auf die Ermittlungen des Berliner LKA 533, welches dieser Spur nie nachging und das beschädigte Fahrzeug nur wenige Stunden nach dem Brand zur Verschrottung frei gab, ein weiterer Skandal.

Auch wenn das BKA-Gutachten für uns erfreulich ist, wirft es doch neben den Christoph entlastenden Feststellungen auch ein bezeichnendes Licht auf die Tätigkeit von Gerichten, Staatsanwaltschaft und polizeilichem Staatsschutz, so war doch von vorne herein klar, dass es für sich genommen keinen Einfluss auf den Verfahrensausgang haben würde. Denn auch die entgültige Erfoschung aller chemischen Sachverhalte vermag nichts daran zu ändern, dass nicht mehr zu klären ist, wie das Fahrzeug in Brand geraten ist, ob dabei mit Brandbeschleunigern hantiert worden ist oder ob es sich ursächlich nicht doch bloß um einen technischen Defekt gehandelt hat.

In Anbetracht des enormen politischen Drucks, unter dem die bislang erfolglose Staatsanwaltschaft steht, bleibt es dennoch spannend. Wir rufen dazu auf, die kommenden Verhandlungstage zu besuchen und Christoph zu zeigen, dass er dieser massiven Repression nicht allein gegenüber steht.


3. Prozesstag:
02. März 2010 - 9:00 - Landgericht Berlin (Turmstr. 91) - Raum 504
4. Prozesstag:
05. März 2010 - 9:00 - Landgericht Berlin (Turmstr. 91) - Raum 504


Bisherige Berichterstattung über Christophs Fall:
2. Prozesstag, Christoph (Bericht)
2. Prozesstag, Christoph: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)
1. Prozesstag, Christoph (Bericht)
1. Prozesstag Christoph: Christoph ist draußen (Kurzmitteilung)
Der Fall Christoph T. (Hintergründe)