In Berlin findet vom 23.2. bis 24.2. der sogenannte "18. Europäische Polizeikongress" statt. Die aktuelle Kritik an dem Event neigt zur Zeit dazu, aus aktuellen Gründen dass Thema "Frontex" aufzugreifen. Eher selten ist eine Beschäftigung mit dem Thema "Polizeigewalt" statt. Und auch in der Debatte um die Rigaer Straße wird es häufig dabei belassen, auf die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der staatlich bezahlten uniformierten Gewalttäter*Innen hinzuweisen. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit von Polizeigewalt für das Funktionieren von Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Herrschaft findet hingegen auch in linksradikalen Bewegungen selten statt.
Gewalt als Teil der Demokratie
Um Polizeigewalt sinnvoll kritisieren zu können, muss man sie als das verstehen und beschreiben, was sie ist: Ein elementarer Teil des demokratischen Regimes. Das demokratische Regime ist entgegen der Annahme vieler weder gewaltfrei noch gerecht. Die Gewalt innerhalb der politischen Auseinandersetzung im demokratischen Regime hat lediglich eine spezifische Form angenommen:
„Um Gewalt zwischen den Gliedern der Gemeinschaft zu unterbinden, wurde sie als legitimes Herrschaftsinstrument beim Herrscher oder bei bestimmten Staatsorganen monopolisiert“ (in: Neulen, Peter, u.a.: Recht A-Z. Fachlexikon für Studium und Beruf. Bonn 2010. S.218).
Gewalt ist im demokratischen Regime also ein legitimes Herrschaftsinstrument, das u.a. bei der Polizei monopolisiert ist. Deutlich wird dies auch z.B. im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt (UzwG). Dort heißt es unter §2 (Begriffsbestimmung):
„Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen. Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.“ (zitiert nach: NomosStud-Jur Textausgaben: Öffentliches Recht. Baden-Baden 1998.
Klarer könnte der Fall, wenn man Bundesgesetzen glauben schenkt, gar nicht liegen: Bei der Polizei handelt es sich nach dem Wortlaut des Gesetzes um staatlich bezahlte GewalttäterInnen.
Diskursive Legitimation
Gleichzeitig wird um das als legitim dargestellte Herrschaftsinstrument Gewalt ein fast allgegenwärtiger Diskurs organisiert. Dieser ständig von Politik, Medien und BürgerInnen reproduzierte Diskurs zielt darauf ab, zu vermitteln, dass es der Kern des demokratischen Wesens sei, dass alle Betroffenen auf die später im Zweifelsfall mit Gewalt durchgesetzten Entscheidungen Einfluss nehmen könnten. „Wenn Du zur Wahl gegangen wärst, hättest Du auch mitentscheiden können!“ und ähnliches erzählen sich die Leute gegenseitig. Bei Polizeieinsätzen gegen Proteste wird diese Mantra auch gerne in „Hättet ihr euch man mal früher eingebracht. Aber jetzt ist es zu spät!“ umgewandelt. Dabei wird ausgeblendet, dass ein riesiger Haufen bürokratischer Mechanismen dafür sorgt, dass die konkret Betroffenen einer Entscheidung im Regelfall auch im demokratischen Regime genau gar keinen Einfluss auf eine Entscheidung nehmen können. Dass bestimmte Leute einen privilegierten Zugriff auf gesellschaftliche Ressourcen haben und diese auch zur Durchsetzung ihrer Interessen gegen andere nutzen können, dürfte fast jedeR schon einmal erlebt haben. Nicht grundlos kommentieren Angehörige der nicht wählenden Hälfte der Wahlberechtigten ihre Entscheidung häufig mit einem Schulterzucken und dem Kommentar, dass das doch ohnehin nichts ändere.
Vor dem Gesetz sind alle gleich?
Die Erfahrung eines Risses zwischen demokratischem Diskurs und der herrschenden Realität zeigt sich empirisch belegbar unter anderem auch im „Roland-Report 2011“. Dabei handelt es sich um eine von der Versicherungswirtschaft bezahlte Studie, die die Meinungen und Einstellungen der BürgerInnen zu Justiz und Recht untersucht. 60% der Befragten geben dort an, dass sie nicht glauben, dass „vor Gericht alle die gleichen Chancen“ hätten. Dies wird von den Befragten u.a. darauf zurück geführt, dass einige sich eineN guteN Anwalt/Anwältin leisten könnten, und andere nicht. Dass auch eine klassisch bildungsbürgerliche Sozialisation vor Gericht für Vorteile sorgt, zeigen Studien zur Strafhöhe. Diese zeigen unisono: Wer den Verhaltenscode des Bildungsbürgertums beherrscht, hat bessere Chancen. Ein Beispiel:
„Wie wir wissen, ist das Phänomen „Verstoß gegen Strafgesetze“ ubiquitär, also allgegenwärtig und über alle Schichten der Gesellschaft verteilt. (…) Unabhängig vom tatsächlichen delinquenten Verhalten besteht auf der Ebene des Sanktioniertwerdens ein deutlicher Unterschied zwischen sozial priviligierten und sozial unterpriviligierten Schichten der Gesellschaft. Angehörige gehobener sozialer Schichten bleiben im Falle von Auffälligwerden von Sanktionen weitgehend verschont, können sich durch juristischen Beistand besser im Strafverfahren positionieren (...) Es überrascht daher nicht, dass die Insassen der Vollzugsanstalten nahezu vollständig der sogenannten Unterschicht zuzurechnen sind“. (Bahl, Elke: Impulse aus der Strafgefangenenhilfe. Paper zur Fachtagung „...Arme habt ihr allezeit!“ Zur Diskussion des Arbeitsentwurfs eines Armuts- und Reichtumsberichtes Bremen am 9.3.09. Online publiziert unter http://www.straffaelligenhilfe-bremen.de/fachtag_impulse.pdf
Ungleichheit nimmt zu
Die der Ungerechtigkeit vor Gericht zugrunde liegende Ungerechtigkeit der Vermögensverteilung lässt sich auch empirisch belegen. Laut den Zahlen des letzten Armutsberichtes der Bundesregierung hat diese Ungerechtigkeit beeindruckende Ausmaße angenommen.
→ Lebenslagen in Deutschland. Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Kurzfassung. Chancen schaffen, soziale Mobilität ermöglichen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bonn 2013.
Die oberen 10% der Gesellschaft verfügen über 53% des Eigentums, während die untere Hälfte der Bevölkerung mit 1% des Vermögens auskommen muss - Tendenz: Verschrfung dieser enormen Schieflage. Weltweit betrachtet wirkt sich diese Ungleichheit noch drastischer aus. Und das, obwohl in den demokratischen Verfassungen so schöne Sätze wie „Alle Menschen sind gleich“ oder „Alle Menschen haben die gleichen Rechte“ stehen. Pustekuchen. Spätestens bei den Eigentumsrechten ist es mit den hehren Grundsatz im demokratischen Regime vorbei.
Unerträgliches Rechtsstaats-Rumgeheule
Akzeptiert man die Tatsache, dass Gewalt im demokratischen Regime den jeweiligen Eliten als ein legitimes Herrschaftsinstrument gilt, so ist das Rechtsstaat-Rumgeheule aller Parteien angesichts ihrer Politik schwer erträglich. Schließlich setzt es immer dann an, wenn Menschen gegen politische Entscheidungen, die sie betreffen, aber auf die sie aber keinen Einfluss hatten, effektiv Widerstand leisten. Schöne Parade-Beispiele für dieses feststehende Ritual im demokratischem Regime lieferte u.a. Bundeskanzlerin Angela Merkel regelmäßig: „Gewalt ist kein Mittel der Auseinandersetzung“ (z.B. am 17.9.2012, zitiert nach Deutschlandradio zum Thema Islamismus. http://www.dradio.de/aktuell/1868813/) oder am 15.12.2012, nachdem der deutsche Konsul in Griechenland mit kaltem Kaffee bekleckert wurde
(http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/angela-merkel-kritisiert-a...).
Besonders hohl ist Kanzlerin Angela Merkels an potentielle Demonstrierende gerichtete Rede im Vorfeld des G8-Gipfel 2007 in Erinnerung geblieben. Frau Merkel predigte damals im Bundestag
„Wer zu Gewalt greift, macht Dialog unmöglich!“ (zitiert nach Deutschlandradio:
http://www.dradio.de/aktuell/628111/bilder/image_main/.
Im selben Zeitraum durchsuchte die deutsche demokratische Polizei viele Wohnungen und Büro rechtswidrig. Tausende Menschen wurden verhaftet und hunderte Protestierende zusammen geschlagen oder verletzt. Aber wir wissen ja: Wer zu Gewalt greift...
Staatlich bezahlte GewalttäterInnen?
Die obigen Zitate sind Beispiele einer beachtliche Inszenierung von angeblicher friedlicher freier Diskussion, unter gleichzeitiger Ausblendung der Tatsache, dass Angela Merkel, jede WählerIn, jede Pressure-Group, jede Partei wie selbstverständlich ihre Ziele letztlich auch in einer Demokratie mit Gewalt durchsetzt. Erst wird ein Gesetz von einer Regierung gemacht, die die wenigsten gewählt haben (bei Miteinrechnung der Nichtwählenden), die sich aber anmaßt, ungefragt alle größtenteils ebenfalls ungefragt zum Staatsvolk erklärten Menschen in fast allen Belangen des Lebens ebenfalls größtenteils ungefragt zu vertreten. Jenes Gesetz wird dann mit Gewalt von der Polizei und anderen Behörden gegen alle diejenigen durchgesetzt, die dagegen verstoßen oder gegen das gesetzlich beschlossene Vorhaben Position beziehen. Es wird einfach erwartet, dass alle sich an die von Anderen (in der Regel weit in der Vergangenheit) gemachten Gesetze halten, obwohl die allerwenigsten jemals ernsthaft gefragt worden sind, was sie von der zur Debatte stehenden Problemstellung eigentlich halten. Darüber hinaus ist auch die Artikulation eigener Interessen im machtdurchdrungenden öfffentlichen Diskurs absolut ungleich zu Gunsten weniger privilegierte Menschen und Akteursgruppen verteilt. Die konkrete Durchsetzung dieser privilegierten Interessen gegenüber den Betroffenen übernimmt neben anderen Behörden die Polizei. Daraus resultiert ihr Charakter als „staatlich bezahlte GewalttäterIn“. Eine Feststellung übrigens, die in einem der hier dokumentierten Fälle postwendend zur Anklage wegen Beleidigung führte.
Gewalt ist für Eliten praktisch
Aus der Feststellung, dass es sich bei den Angehörigen der Polizei um „staatlich bezahlte GewalttäterInnen“ handelt, resultieren zwei weitere Aspekte, die für eine fundierte Herrschaftskritik bedeutend sind. Die Mobilisierbarkeit der staatlichen Gewalt für ihre Interessen macht es den Privilegierten in gesellschaftlichen Konflikten einfach. Sie können ihre Interessen einfach durchprügeln lassen, insofern widerstandsinteressierte Menschen nicht schon durch die Androhung dieser Gewalt hinreichend abgeschreckt sind. In einem Konflikt ums Hausrecht brauchen die HausbesitzerInnen regelmäßig überhaupt nicht die Positionen der anderen Betroffenen berücksichtigen, denn der einfachste Weg ist es, OpponentInnen einfach mithilfe der dafür bereitstehenden uniformierten SchlägerInnentruppen rauswerfen zu lassen. Weil der Polizeieinsatz der einfachste Weg ist, wird dieser auch meistens angewandt. Ein selten gut dokumentiertes Beispiel dafür ist das in eine im Internet erschienen „Polizei-Doku Schleswig“ nachgezeichnete Verhalten eines stellvertretenden Polizeichefs, der einem kritischen Journalisten einfach mal schnell ein Verfahren wegen Beleidigung reindrückt, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen (http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/18/die-sache-mit-der-dienstaufsicht...).
Notwendigkeit von Gegenmacht
Erst wenn der gewalttätige Weg (der ja angeblich überhaupt keine Option darstellen würde) zu scheitern droht, kommt es im demokratischen Regime vielleicht zu Verhandlungen oder Befriedungsstrategien wie „Runder Tische“, „Volksentscheide“ oder ähnlichen. Hierbei bleibt aber weiterhin die Asymmetrie der gesellschaftlichen Verhältnisse bestehen, da die Privilegierten ja leider nicht nur deshalb größere gesellschaftliche Gestaltungsmacht haben, weil sie sich der Polizei bedienen können, sondern auch weitere gesellschaftliche Ressourcen zur Verfügung haben. Hier zeigt sich ein demokratisches Dilemma: Solange diese Faktoren bestehen bleiben, sind „Verhandlungen“ und „Gespräche“ im demokratischen Regime nur diskursives Beiwerk zur Durchsetzung der herrschenden Meinung, aber keine gleichberechtigten Verhandlungen, auf die alle Betroffenen gleichberechtigte und faire Möglichkeiten der Beeinflussung hätten.
Prügeln ist pragmatisch für die die Polizei
Der zweite Aspekt bezieht sich auf die „staatlich bezahlten GewalttäterInnen“ selbst. Was für Gespräche und Verhandlungen im demokratischen Regime generell gilt, trifft auch auf die direkten Auseinandersetzungen mit der Polizei zu. Weil auch für sie das Anwenden von Gewalt eine naheliegende Erfolg versprechende Verhaltensweise in Auseinandersetzungen darstellt, sind Rummackern, Prollen, Pöbeln, Beschimpfen, Schubsen, Schlagen und Treten häufig die ersten polizeilichen Problemlösungsstrategien. Und erst wenn dies nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt, werden vielleicht vor einer Eskalation taktische Verhandlungen eingeleitet. Doch auch dabei bleiben die vielfältigen Asymmetrien zwischen BeamtInnen mit Gewaltlizenz und anderen Leuten ohne diese Sonderrechte bestehen.
Erfundener Widerstand
Darüber hinaus berichtet selbst der Hamburger Polizeidozent Raphael Bahr von der häufig erfolgenden anschließenden Kriminalisierung von Betroffenen von Polizeigewalt. Bahr spricht in diesem Kontext vom sog. „Widerstandsbeamten“, weil es weit verbreitet sei, zur Tarnung und Legalisierung des eigenen Verhaltens die Betroffenen der eigenen Gewalt des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu bezichtigen.
→ Behr, Rafael: Die ethische Dimension staatlicher Gewaltausübung. Zum Verhältnis von Handlungsethik und Organisationskultur der Polizei . Hamburg 2008. http://hdp.hamburg.de/contentblob/2238604/data/ethische-dimension.pdf.
Justiz deckt Lügen
Die Strategie der Kriminalisierung von Betroffenen von Polizeigewalt mittels des unwahren Vorwurfes eines angeblichen Widerstandes ist so beliebt, weil sie regelmäßig erfolgreich ist. Sie ist so erfolgreich, weil es meistens völlig egal ist, wie schlecht die BeamtInnen vor Gericht lügen, weil sie ohnehin Recht bekommen. Stinken die ZeugInnenaussagen bis zum Himmel, würdigt das Urteil die Aussagen positiv, weil sie offensichtlich nicht abgesprochen seien und deshalb glaubwürdig wären. Sind die ZeugInnenenaussagen offensichtlich manipuliert, ist sowieso alles in Ordnung, weil PolizistInnen laut JuristInnenmeinung per se glaubwürdig seien. Beispiele dafür sind Legion, es sei hier z.B. auf die im Internet einsichtige Sammlung des BürgerInnenrechtlers Jörg Bergstedt verwiesen.
→ http://www.polizeizeugen.de.vu
Legitimierung über mediale Diskurse
Die Sonderrechte der „staatlich bezahlten GewalttäterInnen“ beschränken sich jedoch nicht nur auf gewisse formale Vorrechte. Auch diskursiv und informell haben sie gewisse Privilegien. So ist es auffällig, wie häufig nach Fällen von Polizeigewalt die Medien völlig kritiklos und ohne jede Gegenrecherche die vorbereiteten Pressemitteilungen der PolizeipressesprecherInnen übernehmen. Auf der andren Seite fällt auf, wie schwer es für Betroffene ist, selbst bei einem offensiven medialen Verhalten die Presse dazu zu bringen, wie eigentlich vom Presserecht vorgesehen, auch dem nicht-offiziellen Standpunkt Raum einzuräumen.
Greift der Diskurs noch?
Doch warum spielen RichterInnen, Staatsanwaltschaft, JournalistInnen und Zivilgesellschaft das Spiel größtenteils wie oben beschrieben mit? Warum fürchten sie lediglich bei öffentlich gewordenen Skandalen ritualisiert, „dass das Ansehen des Rechtsstaats gefährdet werden“ könnte? Die Antwort ist: Das Vertrauen der Bevölkerung in den angeblichen Rechtsstaat ist größtenteils längst ruiniert. Lediglich die demokratischen Funktionseliten im akademischen Milieu klammern sich verzweifelt an die rechtsstaatliche Illusion. Doch je weiter man auf der sozialen Skala nach unten wandert, desto weniger Menschen glauben an die Gerechtigkeit von Staaten und Staatsorganen wie Gerichten.
Desillusion
Ein Beleg dafür findet sich auch im bereits erwähnten Roland-Report 2011. Der Bericht wurde in der Presse hauptsächlich darauf reduziert, dass 60% der in der Studien befragten Menschen Vertrauen in den Rechtsstaat hätten. Doch der Blick ins Kleingedruckte zeigt, dass die Zustimmung vom sozialen Status abhängig ist. Bei den befragten Vermögenden vertrauen 75% den Gerichten, bei den weniger vermögenden Menschen nur sind es 53%. Wie dieses Vertrauen zustande kommt, ist zudem auch in der Roland-Studien zweifelhaft, denn sie weist aus, dass nur 22% der Befragten glauben, dass „bei Gerichten alles mit rechten Dingen“ zuginge. Nur 19% glauben, dass „Gerichte gewissenhaft arbeiten“ würden. Und wie oben schon angedeutet, haben 60% der Befragten erkannt, dass „vor Gericht nicht alle gleich behandelt“ würden. Folgerichtig bekunden auch nur 26% der Befragten „großen Respekt vor Gerichten“.
http://www.roland-konzern.de/media/downloads/roland_rechtsreport2011_kl.pdf
Rechtsstaatlichkeit als Lebenslüge der Privilegierten
Nur die, die von der herrschenden Ordnung profitieren, halten sie für richtig und gerecht. Diese ProfiteurInnen klammern sich verzweifelt an ihren Glauben und verdrängen alles aus ihrem Bewusstsein, was dagegen sprechen könnte. Oder um noch einmal den leider verstorbenen Soziologen Pierre Bourdieu zu bemühen:
„In der Regel sind es die Herrschenden, die behaupten, dass Ungleichheiten gerecht sind. Es ist in ihrem Interesse, zu sagen, Ungleichheit sei eine gute Sache. Das ist ein allgemeines Prinzip, aber wissenschaftlich belegt: Die Leute neigen dazu, zu sagen, alles wäre in Ordnung, wenn für sie alles in Ordnung ist. Das ist ein simples soziales Gesetz, aber dennoch wahr“ (Interview mit Pierre Bourdieu in: Pierre Carles: Soziologie ist ein Kampfsport. München 2009).
Damit bleibt es das Geheimnis der DemokratietollfinderInnen, warum sie der Meinung sind, dass sich Gewalt dadurch reduzieren ließe, dass man bestimmte Leute zur Gewaltanwendung ausbildet, ihnen Uniformen und Schlagstöcke gibt, und ihnen erlaubt, Menschen zu schlagen. Und soweit kommt es meistens danngar nicht, da die meisten schon aufgrund der Vorstellung, davon betroffen sein zu können, vor Widerstandshandlungen zurück schrecken.
Aufruf zu gleich zwei Demos gegen den Polizeikongress
Wer jetzt noch Lust hat, sich mit den Cops auseinander zu setzen, hat dazu am 23.2. anlässlich des Polizeikongresses gleich zweimal Gelegenheit. "Local repression - Global resistance" Demonstration gegen den Europäischen Polizeikongress und Frontex" startet um 16.30 am Rosenthaler Platz. Und um 17h beginnt am Alex gegenüber des bcc die Kundgebung "Manifestation against FRONTEX, Fortress Europe and Borders! "Ferries not Frontex".
Mehr Infos:
Linksradikale verhöhnen tote Polizist_In?
http://maqui.blogsport.eu/2016/01/01/linksradikale-verhoehnen-tote-polizist_in/
Kann die Polizei GewalttäterInnen am Transparent erkennen? Eine Erkundung des Racial Profilings mittels des Symbolischen Interaktionismus:
http://maqui.blogsport.eu/2015/09/07/warum-die-polizei-gewalttaeterinnen-am-transparent-erkennen-kann/
Wie Postdemokratie funktioniert:
http://maqui.blogsport.eu/2015/09/07/wie-postdemokratie-funktioniert/