Eine Niederlage erlitt gestern die islamfeindlich ausgerichtete Splitterpartei Pro NRW. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied , dass der Verfassungsschutz mit der Nennung im Bericht 2012 nicht gegen Rechte der Partei verstoßen habe, und wies die Klage ab.
Auf insgesamt etwas mehr als sechs Seiten widmetet sich das Bundesamt für Verfassungschutz in seinem Bericht 2012 (pdf-Dokument) Pro NRW im Kapitel „Rechtsextremismus“. Hauptagitationsfeld der seit September 2007 als Partei auftretenden Organisation sei Islamfeindlichkeit, bei der nicht zwischen „dem Islam als Religion und dem Islamismus als extremistischer Strömung“ unterschieden werde. Ergebnis sei, so der Geheimdienst, eine pauschale Ausgrenzung von Muslimen aufgrund ihrer Religion oder Abstammung. Dies verstoße gegen grundgesetzlich verbürgte Rechte und verletze die Betroffenen in ihrer Menschenwürde.
Auch Antiziganismus und Kontakte zu europäischen Rechtsextremisten und Rechtspopulisten hielten die Verfassungsschützer der Gruppierung vor. Besonders besorgniserregend sei die laut Bericht wohl gezielt gesuchte Aufschaukelung durch Provokationen gegen Salafisten. Zitate belegten das doppelte Spiel der Islamfeinde, die dabei die Polizei als „Prügelknaben“ missbrauchte.
Gericht: Pro NRW gibt nur Lippenbekenntnisse ab
Der Pressemitteilung des Gerichts zufolge, wies die Partei die Vorwürfe zurück und beschrieb sich selbst als grundgesetztreue Organisation. Sie betreibe keine pauschale Diskriminierung, sondern Einwanderungs- und „fundierte Islamkritik“.
Das Verwaltungsgericht folgte allerdings der behördlichen Einschätzung. „Es sei insbesondere zutreffend, so die Pressemitteilung, dass die Klägerin „ein aggressives Feindbild Islam propagiere und Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen wolle“. und Außerdem mache Pro NRW „Fremde pauschal für Probleme verantwortlich“. Etwaige anderslautende Aussage aus den Kreisen der Partei wertete das Gericht als Lippenbekenntnisse, die die Einschätzung nicht entkräften könnten.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Weitere Niederlage
Schon im Europawahlkampf 2014 musste die Partei eine gerichtliche Niederlage hinnehmen. Die ARD verweigerte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin zurecht, einen Spot der Partei auszustrahlen. Der ursprüngliche Film hatte laut Urteil Aussagen enthalten, dass Ausländer, vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma, generell im Müll lebten und per se Straftäter seien. Pro NRW musste einen neuen, entschärften Spot drehen, der nach Meinung von Beobachtern ebenfalls fremdenfeindliche Aussagen enthalten habe.
In Bayern finden sich mit der Partei Die Freiheit und deren Hauptakteur Michael Stürzenberger ebenfalls islamfeindliche Akteure im Verfassungsschutzbericht wieder. Allerdings nicht wie im Bund im Kapitel Rechtsextremismus. Der Freistaat erfand extra die Kategorie „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“.