Stadt Leipzig zu Kategorie-C-Sänger: Behörde zu Neutralität verpflichtet

Erstveröffentlicht: 
14.01.2016

Am Montag ist auf der Legida-Bühne auch der Sänger der rechtsextremistischen Hooligan-Band „Kategorie C“ aufgetreten. Das Leipziger Ordnungsamt äußert sich jetzt auf Nachfrage, warum es für den Auftritt keine Beschränkungen gab.

 

Leipzig. Im Rahmen der Legida-Veranstaltung am Montag in Leipzig trat auf der Bühne am Naturkundemuseum Hannes Ostendorf, Frontmann der Band „Kategorie C“, auf. Der Bremer Verfassungsschutz bezeichnet die Gruppe als „rechtsextremistische Hooligan-Band“.

 

Auf der Bühne verkündete der Bandleader sinngemäß, dass das Ordnungsamt der Stadt ihm zwei Songs genehmigt habe. Die Versammlungsbehörde erklärt jetzt auf, warum der Auftritt möglich war.

 

Eine ausdrückliche Genehmigung habe es nicht gegeben, schon aus formalen, rechtlichen Gründen. Die inhaltliche Gestaltung unterliege dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters, hieß es aus dem Neuen Rathaus. Die Behörde sei zu Neutralität verpflichtet. Nachdem die „eventuelle Beteiligung der Band an der Legida-Versammlung“ bekannt geworden sei, habe das Bündnis auf Nachfrage des Ordnungsamtes erklärt, dass nicht die Band, „sondern nur deren Frontmann, Herr Ostendorf, und zwar voraussichtlich mit einem Rede- und/oder Musikbeitrag“ auftreten werde, so Amtsleiter Helmut Loris.

 

Beschränkungen seien von Seiten der Versammlungsbehörde nur möglich, wenn konkrete und gerichtlich nachprüfbare Tatsachen vorlägen, „die eine nicht anders zu beherrschende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedeuten“. Am 11. Januar sei derartiges „über die allgemeine Einschätzung der Band ‚Kategorie C‘ hinaus“, nicht bekannt geworden, „so dass es besonderer Beschränkungen nicht bedurfte“, sagte Loris.

 

Verfassungsschutz: Gewaltverherrlichende Lieder


Der Name „Kategorie C“ der 1997 gegründeten Band, die mittlerweile den Zusatz „Hungrige Wölfe“ trägt, spielt auf die Einteilung von Fußballfans durch die Polizei an. Kategorie-C-Fans gelten als gewaltsuchend. Der Bremer Verfassungsschutz erklärte zu „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ in seinem Bericht von 2014, die Gruppe gelte als „Bindeglied der Hooligan- und der rechtsextremistischen Szene“, weil sie in beiden Szenen „vor allem wegen ihrer gewaltverherrlichenden Lieder sehr beliebt ist und insbesondere auch mit ihren Konzerten zum Zusammenhalt und zur Mobilisierung beiträgt.“ Die Band trat auch bei der Demonstration „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) im Oktober 2014 in Köln auf.

 

Wie das Innenministerium Sachsens im Januar 2015 auf eine kleine Anfrage von Linken-Politikerin Kerstin Köditz mitteilte, war der Verfassungsschutz des Freistaats an dem Informationsaustausch beteiligt, der zur Einschätzung der Band als rechtsextremistisch führte. In derselben Auskunft des Ministeriums verweist Markus Ulbig (CDU) auch darauf, dass die Stadt Leipzig am 17. Dezember 2011 ein geplantes Konzert der Band absagte. Damals habe sich die Verwaltung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 26. November 2011 berufen, das das Verbot eines Auftrittes der Band zur Abwehr der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als rechtmäßig bezeichnete. Diese Einschätzung spielte bei der Lage am Montag für die Leipziger Versammlungsbehörde offenbar keine entscheidende Rolle.