Dresden - Die Landeshauptstadt soll Mitglied der UNESCO-Städtekoalition gegen Rassismus werden. Mit dieser Mitgliedschaft könnte Dresden ein deutliches Zeichen gegen Rassismus setzen. So lautet zumindest der Plan der rot-rot-grünen Stadtratsmehrheit (RRG).
Ein vorgegebener 10-Punkte-Plan der UNESCO würde das politische Signal auch mit Inhalten füllen.
Christian Avenarius (56), Fraktions-Chef der SPD, sagt zu dem
Vorhaben: „Mit dem Beitritt zur UNESCO-Städtekoalition gegen Rassismus
kann der Stadtrat zum Ausdruck bringen, dass die große Mehrheit der
Dresdner der Welt zugewandt ist und die Menschenrechte achtet. Den
Hetzern von PEGIDA läuft nur eine Minderheit hinterher.“
Was
das Vorhaben kosten könnte, ist offen. „Wie der 10-Punkte-Plan konkret
gefüllt wird, ist Aufgabe der Stadtverwaltung“, so Margot Gaitzsch (62,
Die Linke).
1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus
Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes.
2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen
Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können.
3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung
Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können.
4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten.
5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt .
6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern.
7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen.
8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung.
9. Förderung der kulturellen Vielfalt
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben.
10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements.
Quelle: www.nuernberg.de