Dresden. Weil sie sich nicht mehr sicher fühlen, bilden Sachsen immer häufiger Bürgerwehren – vor allem, um Einbrecher abzuschrecken. Das bestätigt jetzt erstmals der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath. „Die Zahl der so genannten Bürgerwehren – und ähnlicher Initiativen – hat in Sachsen stark zugenommen“, sagt Meyer-Plath der Leipziger Volkszeitung und warnt zugleich: „Einige davon werden von Rechtsextremen oder Rechtspopulisten initiiert oder mitgetragen.“ Deshalb sollten die Menschen sehr genau hinschauen, für wen sie auf Streife gehen.
Auch das sächsische Innenministerium stellt klar: Bürgerwehren agieren ohne rechtliche Grundlage und verstoßen gegen das staatliche Gewaltmonopol – „Bürgerwehren dürfen die Grenze zur Selbstjustiz nicht übertreten.“ Zugleich gesteht Sachsens Verfassungsschutz-Chef aber ein: „Hinter der steigenden Anzahl so genannter Bürgerwehren steht das sinkende Sicherheitsgefühl vieler Menschen. Deshalb müssen wir uns fragen: Was ist los, damit so etwas nötig zu werden scheint?“
Im vergangenen Jahr haben sich sachsenweit immer mehr Bürger zusammengeschlossen, um auf Streife zu gehen. Ob in Leipziger Kleingartenanlagen, in Chemnitz, Dresden und Görlitz oder im Erzgebirge und in der Oberlausitz – in vielen Orten drehen Anwohner ihre Runden, um Diebe abzuhalten. „Die Menschen fühlen sich nicht mehr sicher und haben kein Vertrauen mehr in den Freistaat. Deshalb sind sie der Meinung, selbst etwas unternehmen zu müssen“, erklärt Hagen Husgen, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), „das ist eine gefährliche Entwicklung.“ Zwar warnt auch Husgen vor Selbstjustiz – er kann es den Menschen allerdings auch nicht verübeln, wenn sie ihr Eigentum mit nachbarschaftlicher Hilfe schützen wollen: „In Sachsen fehlen überall Polizisten. Es darf aber nicht Sache der Bürger sein, etwas gegen Einbrecher zu unternehmen.“
Der Innenexperte der sächsischen Linksfraktion, Enrico Stange, spricht in diesem Zusammenhang von einer offen sichtbaren Überforderung der Polizei – „wenn beispielsweise aus Personalmangel Versammlungen und Demonstrationen nicht mehr abgesichert werden können oder die Polizei bei Unfällen mitteilt, dass die Betroffenen mehrere Stunden warten müssen, weil keine Beamten oder Streifenwagen vorhanden sind“. Auch Stange warnt vor rechtsextremen Unterwanderungen der Freizeitstreifen: „Die Beispiele in Sachsen zeigen, dass neben dem scheinbaren Ziel des Schutzes Bürgerwehren immer auch offen für rechtsextremes Gedankengut sind.“
Rein rechtlich kann gegen die Wehren nur selten vorgegangen werden: So lange sich die Wächter für Ordnung und Sicherheit korrekt verhalten, bleiben sie unbehelligt. Das bedeutet: Außer Reizspray oder Knüppeln dürfen sie keine Waffen tragen und keine Gewalt ausüben. Sie können Verdächtige zwar im Zuge der Notwehr festhalten, dazu muss aber „ein hinreichender und eindeutiger Anlass“ bestehen. Die Bürgerstreife müsste also einen Einbrecher auf frischer Tat ertappen – doch auch dann gilt: Die Polizei muss umgehend verständigt werden.