Knast für Totalverweigerer?

Militärpolizei

Was in Nachbarländern längst der Vergangenheit angehört, ist in Deutschland alltägliche Praxis: die zwangsweise Einbeziehung junger Männer in den Militär- und Zivildienst. Wer aus pazifistischen, politischen oder religiösen Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert, hat alternativlos den Zivildienst zu leisten – ungeachtet dessen Funktion in der zivilen Verteidigung im Kriegsfall und damit der Teilnahme am Krieg sowie der indirekten Legitimation des Kriegsdienstes.

 

Als Hannes am 1. Dezember 2008 dem Zivildienst nach 2 bereits abgeleisteten Monaten selbstbestimmt fernblieb, nahm er damit auch den Kampf gegen die strafrechtlichen Konsequenzen und gegen den Zivildienst als Zwangsdienst auf. „Die Kriegsmaschine hat viele Gesichter – und der Zivildienst ist eines davon“, begründet er seine Entscheidung zur Totalverweigerung: „Wenn ich aber Herrschaft und Krieg ablehne, dann ist es nur konsequent, total zu verweigern“.

 

Tatsächlich ist der Zivildienstleistende im nationalen Kriegsfall als ziviler Kriegshelfer verpflichtet. Darunter fallen alle Aufgaben, die keinen direkten Dienst an der Waffe bedeuten, wie die Aufrechterhaltung der herrschenden Infrastruktur und die Unterstützung der Streitkräfte mit Nachschub: „Für die Kriegsführung ist es nebensächlich, wer schießt und wer die Infrastruktur erhält- beide sind gleichermaßen unabdingbar als Räder im Getriebe“. Zudem ist der Zivildienst selbst ein - vom Kriegsdienst abgesehen - alternativloser Zwangsdienst. Die Arbeit ist auf Befehl zu leisten, Zuwiderhandlungen werden bestraft.

 

Die Parallele zum Kriegsdienst ist hier offensichtlich, die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des Dienstpflichtigen wird durch das Gesetz stark eingeschränkt: „Anstatt Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen sich frei und gleich begegnen und solidarisch miteinander leben können, wird der Zivildienst erzwungen, er schafft also keine Anreize zur gegenseitigen Hilfe, sondern erhält im Gegenteil eine sozial kalte Gesellschaft, die nur mit Zwang funktioniert“, stellt Hannes fest. Niemand habe aber das Recht, über das Leben eines anderen Menschen zu bestimmen.

Der Prozess beginnt am 04.02.2010 um 14:00 Uhr am Amtsgericht Schwäbisch Hall, Unterlimpurger Str. 8 in 74523 Schwäbisch Hall

 

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