Valentin S. sitzt wieder in U-Haft

Ein Banner am Sielwallhaus forderte die Freilassung des bis November inhaftierten Ultras Valentin. Nun ist der Haftbefehl gegen Valentin wieder in Vollzug gesetzt worden. (Suhwa Lee)
Erstveröffentlicht: 
17.12.2015

Der Werder-Ultra Valentin S. sitzt wieder in Untersuchungshaft. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen entschied am Dienstag, den Haftbefehl gegen den Ultra wieder in Vollzug zu setzen.

 

Erst am 11. November hatte das Landgericht Bremen den Haftbefehl gegen den Mann außer Vollzug gesetzt, der Werder-Ultra war aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Valentin S. sei  am Dienstagabend verhaftet worden, sagte Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung enttäusche, sagte der Verteidiger von Valentin S., Rechtsanwalt Horst Wesemann, am Mittwoch. Der Angeklagte habe alle Auflagen penibel eingehalten, die ihm das Landgericht auferlegt hatte, als es ihn aus der Untersuchungshaft entlassen hatte.

So sollte er etwa einmal wöchentlich zur Antigewaltberatung gehen, bei seinen Eltern wohnen und sich um ein Praktikum oder einen Arbeitsplatz bemühen. Bei Heimspielen von Werder Bremen – sowohl Bundesliga als auch 3. Liga – durfte er sich dem Weserstadion in einem Zeitraum von drei Stunden vor dem Spiel bis drei Stunden danach auf zwei Kilometer Luftlinie nicht nähern. Bei Auswärtsspielen durfte er Bremen nicht verlassen.

OLG: Auflagen reichen nicht aus

Das OLG entschied nun, dass diese Auflagen nicht ausreichen, um die Gefahr für die Allgemeinheit, die von Valentin S. ausgehe, zu beseitigen. Im Beschluss des OLG heißt es, es bestehe die Gefahr, dass der Angeklagte jederzeit und überall wieder erhebliche körperliche Gewalt ausüben könnte, wenn er auf Menschen trifft, bei denen er eine abweichende rechte Gesinnung vermutet.

Gegen den 21-jährigen Valentin S. war am 30. Juni vom Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen worden. Der Ultra musste in Untersuchungshaft, weil das Gericht von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen war. Dem Mann wird gemeinschaftliche Körperverletzung in acht Fällen vorgeworfen, die er im Zeitraum von März 2014 bis April 2015 begangen haben soll. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft ging er zum Teil mit erheblicher Rücksichtslosigkeit und Brutalität vor. Das Hauptverfahren gegen Valentin S. soll im Januar beginnen.