Revision nach Urteil gegen NPD-Stadtrat

Erstveröffentlicht: 
11.12.2015

Staatsanwaltschaft will Haft

 

Das Strafverfahren gegen NPD-Stadtrat Enrico Böhm (33) geht in die nächste Instanz: Nach LVZ-Informationen hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Wie berichtet, hatte die 9. Strafkammer des Landgerichts das Urteil des Amtsgerichts – acht Monate Haft ohne Bewährung – aufgehoben und den stadtbekannten Rechtsextremen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Böhm wird vorgeworfen, am 25. April 2014 in der Altlindenauer Gemeindeamtsstraße einer Radfahrerin (29) gegen den Oberkörper getreten zu haben. Das Gericht entsprach damit der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft wollte Böhm für zehn Monate hinter Gitter schicken. F. D.