Einladung zum „Klarsichtfolie"-Prozess

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Die Polizei ist dazu übergegangen Pfefferspray massenhaft und exzessiv einzusetzen. Wer sich nicht schutzlos allen Angriffen der Polizei aussetzt, soll eingeschüchtert werden, so lächerlich es auch klingt: eine Klarsichtfolie vor dem Gesicht gilt bei der Dortmunder Polizei und Justiz als „Schutzbewaffnung“. Die Hauptverhandlung ist am Freitag, den 23.Oktober, um 11:45 Uhr vor dem Dortmunder Amtsgericht.

 

28. März 2005: Der Punker Thomas "Schmuddel" Schulz wird in Dortmund von einem Neonazi erstochen.

28. März, 2015:  "10 years later" ist der Titel einer antifaschistischen Demonstration zum Gedenken an jenen Tag. Den Aufruf könnt ihr hier lesen: https://linksunten.indymedia.org/de/node/132723

Die Demonstration ist beendet, als einige Antifaschist*innen vom angereisten bayerischen USK in Gewahrsam genommen werden. Monate später erhält einer von ihnen einen Strafbefehl. Der Vorwurf lautet auf "Schutzbewaffnung": Er habe eine Klarsichtfolie vor dem Gesicht getragen, um sich vor polizeilichen Maßnahmen zu schützen. - Die Rede ist hier von mit Gummibändern vor dem Gesicht befestigter, dünner, transparenter Plastikfolie.

Der Beschuldigte: "Da der Strafbefehl offensichtlich ein besonders lächerlicher Repressionsversuch ist, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt".

Die Staatsanwaltschaft ist sich allerdings nicht zu schade, den Fall zur Anklage zu bringen. So findet am Freitag, den 23.Oktober, um 11:45 Uhr die Hauptverhandlung vor dem Dortmunder Amtsgericht statt. (Gerichtsstraße 22, 2. Etage, Sitzungssaal 1.251) Kommet zuhauf - beobachtet und begleitet die Verhandlung!