Bundestag führt Vorratsdatenspeicherung wieder ein

Erstveröffentlicht: 
16.10.2015

Unter Protesten von Bürgerrechtlern und der Opposition hat das Parlament mit der Mehrheit der großen Koalition die umstrittene Gesetzesinitiative zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren verabschiedet.


Der Bundestag hat am Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für eine neue Vorratsdatenspeicherung abgesegnet. In der namentlichen Abstimmung haben 404 Abgeordnete für die neue Vorratsdatenspeicherung votiert, 148 waren dagegen bei 7 Enthaltungen (die Opposition verfügt lediglich über 127 Stimmen). In dem Gesetz enthalten sind jene Änderungen aus dem Rechtsausschuss, auf die sich CDU/CSU und SPD zuvor geeinigt hatten. Trotz großer Bedenken von Sachverständigen hat die Koalition die Vorgaben des Kabinetts inhaltlich nicht mehr überarbeitet. Es wird lediglich der Bundesregierung aufgegeben, die Vorschriften innerhalb von drei Jahren mithilfe eines externen Experten zu evaluieren.

 

Alle sind verdächtig

 

Ex-Verbraucherschutzministerin Renate Künast von den Grünen warf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei der abschließenden hitzigen Lesung vor, er sei "vom Ast gefallen". Die Koalition mache "alle in dieser Bundesrepublik zu Verdächtigen". Alle drei, vier Minuten werde von jedem mit einem Mobilgerät festgestellt, wo er sich aufhalte. Dies habe selbst Orwell in 1984 nicht absehen können. Zudem habe niemand die Frage der Datensicherheit nach Snowden beantwortet. Keiner könne ausschließen, dass etwa Geheimdienste wie die NSA Zugang hätten.

 

"Diesmal gehen Sie vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor, dagegen werden wir uns wehren", ergänzte der grüne Netzexperte Konstantin von Notz in Richtung Union und SPD. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen "Dammbruch par excellence" in einer Kernfrage der Bürgerrechte in der digitalen Welt dar, der "Gift für unsere Demokratie und unsere Wirtschaft" sei.

 

Schwarz-Rot stelle ideologiegetrieben die ganze Bevölkerung unter "Generalverdacht", warnte auch Halina Wawzyniak von der Linken. Dies gehöre sich in einer Demokratie nicht, zumal die von Karlsruhe geforderte Überwachungsgesamtrechnung fehle. Die Netzpolitikerin warnte: "Finger weg von der Einschränkung von Grundrechten".

 

Große Koalition ist zufrieden

 

"Wir geben Justiz und Polizei bei schwersten Straftaten ein zusätzliches Instrument in die Hand", hielt Maas dagegen. Es werde zwar in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Dies sei aber zulässig, wenn man alle Argumente abwäge. Der Entwurf werde "der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht". Der Sozialdemokrat Johannes Fechner lobte den "vernünftigen Kompromiss zwischen Grundrechten und Bedürfnissen der Strafverfolgung".

 

Von einem "guten Tag für den Rechtsstaat" sprach Elisabeth Winkelmeier-Becker im Namen der CDU/CSU-Fraktion. Mit den verbindlichen Vorgaben könnten deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden. Das Argument der Opposition und der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, dass die Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt würden, konterte die Christdemokraten mit dem Verweis: "Sie betreiben hier Täterschutz." Es gehe nicht um Meinungskontrolle oder Bewegungsprofile.

 

Ein früheres, noch weitergehendes schwarz-rotes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für nichtig erklärt. 2014 kassierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch die EU-Richtlinie, auf deren Basis Provider Nutzerspuren anlasslos protokollieren mussten. Beide Gerichte unterstellten dem Instrument eine große Eingriffstiefe und warnten vor Missbrauchsgefahren.

 

Viele Daten im Visier

 

Zugangsanbieter müssen laut dem Gesetz Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Bei SMS werden aus technischen Gründen auch Inhalte erfasst, wovor Datenschützer seit Langem warnen. Der Bereich E-Mail soll ausgenommen werden. Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, müssen keine Daten aufbewahren. Das bezieht sich gemäß Bundesnetzagentur etwa auf Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen.

 

Provider und Anbieter von Internet-Telefonie müssen neben IP-Adressen auch "eine zugewiesene Benutzerkennung" wie Port-Nummern speichern. Kritiker gehen davon aus, dass damit eine deutlich größere Datenmenge als bei der ersten Vorratsdatenspeicherung und ein "echtes Internet-Nutzungsprotokoll" sogar für besuchte Webseiten entstehen könnte. Darüber hinaus soll auch "Datenhehlerei" strafbar werden. Juristen warnen hier vor einem "U-Boot", das den investigativen Journalismus und Whistleblower gefährde.

 

Klagen angekündigt

 

Oppositionelle und Bürgerrechtler haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Überwachungsgesetz angekündigt. Rena Tangens vom Verein Digitalcourage betonte: "Weil politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, werden wir den juristischen Weg gehen."

 

Vorbereiten wird die Klage der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger erfolgreich bei der Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vertreten hat. Wer das Vorhaben unterstützen will, kann dies über ein Webformular tun. Die Piratenpartei hat zudem eine Plattform ins Netz gestellt, mit dem man mit seinem Gesicht gegen das Instrument protestieren kann. (mho)