"Haben Sie für den Militärischen Abschirmdienst gearbeitet?"

Erstveröffentlicht: 
14.10.2015

Der Zeuge kommt mit Anzug, Krawatte und Aktentasche herein, einen Anwalt an seiner Seite. Mario Brehme ist ein bekannter Rechtsradikaler, der Mann war Führungsmitglied des rechtsradikalen Thüringer Heimatschutzes, hat Jura studiert, nun ist er Pharmareferent, groß, schlank, akkurat gescheitelt.


Er lässt alle spüren, dass sie ihm nichts können. Wenn der Richter bittet, er möge ins Mikrophon sprechen, herrscht er ihn an, er solle eben seinen Gerichtssaal umbauen lassen. Wenn er von einer Anwältin der Nebenklage gefragt wird, antwortet er nicht, sondern besteht darauf, erst ihren Namen zu erfahren. Er springt sogar auf und sieht sich im Saal um, bis er von Anwältin Edith Lunnebach gerügt wird, er solle den Prozesssaal nicht mit einem Theatersaal verwechseln.

Mario Brehme betrachtet den Saal, in dem wegen zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verhandelt wird, ganz offensichtlich als seine Bühne. Und er reizt seine Rolle bis zum Anschlag aus: die Rolle eines so genannten Scheitelträgers. So nennen Rechtsradikale das Führungspersonal, das gut geschult und mit allen bürgerlichen Insignien ausgestattet, dem Staat zeigt, dass man ihn nicht anerkennt. So macht es auch Brehme: An Namen seiner alten Kameraden könne er sich gar nicht erinnern, sein Thüringer Heimatschutz habe überhaupt keine Mitglieder gehabt, und auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe habe dort keinerlei Bedeutung gehabt - obwohl sie im Namen des Heimatschutzes eine Demonstration angemeldet hatte. Sonst will er gar nichts wissen und das mit aufreizender Offensichtlichkeit. Richter Manfred Götzl lässt ihn lange gewähren. Und der Zeuge fühlt sich immer sicherer. Bis der Münchner Anwalt Yavuz Narin ihn etwas fragt. Eine ganz einfache Frage: "Haben Sie jemals für den Militärischen Abschirmdienst gearbeitet"?

Und nun braucht der so selbstbewusste Zeuge plötzlich Hilfe. Sein Zeugenbeistand grätscht dazwischen. Die Frage sei nicht zulässig. Brehme könne die Frage nicht beantworten, weil er, falls er Mitarbeiter des MAD war, ja dann eine Aussagegenehmigung benötige. Wenn er die aber benötige, würde er die Frage ja mit Ja beantworten. Also könne er gar nicht antworten.

 

"Wenn er nicht Informant war, kann er die Frage beantworten"

Narin sagt: "Wenn er nicht Informant war, kann er die Frage beantworten." Und plötzlich bekommt der Nebenklageanwalt sogar Zuspruch von der Bundesanwaltschaft. Selbstverständlich sei die Frage zulässig, sagt Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Wie der Zeuge auf die Frage antworte, müsse der Zeuge schon selbst entscheiden. Aber der Zeuge antwortet nicht.

Plötzlich steht der dringende Verdacht im Raum, dass dieser Mann, der gerade noch über die "Verfolgungsmaschinerie" des Staates gegen ihn und seine braunen Kameraden geredet hatte, selbst in Diensten dieses Staates steht oder stand - genauso wie sein engster Mitstreiter Tino Brandt, der schon im Mai 2001 als Spitzel enttarnt worden war - er hatte für den Thüringer Verfassungsschutz gearbeitet. Tino Brandt hatte gesagt, es gebe noch einen Spitzel im Thüringer Heimatschutz, der habe eine Offizierslaufbahn eingeschlagen. Brehme war bei der Bundeswehr in Traunstein und bemühte sich, in einen Offizierslehrgang aufgenommen zu werden. Das gab er am Mittwoch vor Gericht zu.

Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, dass auch Brehme Spitzel war, wäre die rechtsradikale Organisation Thüringer Heimatschutz, aus der der NSU entstand, gleich von zwei V-Leuten geleitet worden. Und offensichtlich nur von ihnen, denn Mitglieder, so sagt Brehme, habe es ja gar nicht gegeben. Es wäre das erste Mal in diesem Prozess, dass mitten im Gerichtssaal ein Spitzel enttarnt wird.


"Es stört mich persönlich, was sich dieser Zeuge hier herausnimmt"

Brehme versucht es nun mit Vorwärtsverteidigung. "Danke für Ihre Frage", antwortet er auf Anwalt Narin. "Eine sehr wertvolle Frage. Weil vielleicht noch weitere Fragen zu diesem Bereich kommen werden, bitte ich, die Aussagegenehmigungen von allen Geheimdiensten der Republik einzuholen."

Jetzt wird es den Prozessbeteiligten allmählich zu viel. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl meldet sich zu Wort. "Es stört mich persönlich, was sich dieser Zeuge hier herausnimmt. Der Zeuge hat erkennbar einen diebischen Spaß daran. Das muss man unterbinden." Doch Richter Götzl unterbindet nicht. Auch nicht, als der Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann sagt, der Zeuge wolle das Gericht nur ins Boxhorn jagen.

Der Richter macht erst mal Pause. Brehme muss wieder kommen. Mit oder ohne Aussagegenehmigung. Das wird keine leichte Wartezeit, für ihn und seine Kameraden.