In der JVA Freiburg kam es im Juli 2015 zu einem Hungerstreik (HS) zweier Sicherungsverwahrter, der zuletzt, nachdem ein Verwahrter seinen Protest beendet hatte, daran gipfelte, dass der verbliebene Verwahrte entmündigt werden sollte und zwangsweise in das Gefängniskrankenhaus verlegt wurde.
Der Anlass für den Protest
erst hatte Herr P. Mit seinem Hungerstreik begonnen, primär aus Verärgerung über seine eigene konkrete Situation: so wurde eine Ausführung zu seiner Partnerin vorzeitig abgebrochen und er vermutete insbesondere seitens des Vollzugsleiters, des Diplom-Sozialpädagogen G. sinistre Machenschaften. Anstatt sich auf eine baldige Freilassung einrichten zu können, sah sich P. plötzlich mit der Aussicht konfrontiert mindestens einige Jahre hier in der Sicherungsverwahrung zubringen zu müssen.
Am Morgen nach beginn des HS von Herrn P. Schloss sich Herr H. dem an und beide thematisierten die desolate Haftsituation in der Sicherungsverwahrung, die nicht geprägt sei von einem motivierenden Behandlungsvollzug, sondern von dauerhafter Verwahrung – trotz einschlägiger Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Der Verlauf des Hungerstreiks
Die JVA begann das Gewicht von H. und P. zu dokumentieren, insbesondere jedoch die Verweigerung der Anstaltskost.
Nachdem dann auch die Lokalpresse des HS aufgriff, sich im gesamten SV-Gebäude eine gewisse Unruhe bemerkbar machte, kam es auf den vier Stationen der SV-Anstalt zu Sonderkonferenzen, an welchen die führenden Mitglieder der Anstaltsleitung teilnahmen; jedoch ohne konkretes Ergebnis. Man hörte sich die Beschwerden der Verwahrten an und machte weiter wie bisher. Unter den Mitverwahrten gab es jene die sich in einer Erklärung solidarisierten (20 Verwahrte unterzeichneten), aber auch jene die sagten: „ So was bringt doch eh nix!“.
Herr P. hörte auf zu hungern und Herr H. wird verlegt
Nachdem Herr P. aus gesundheitlichen Gründen seinen HS beendete, wurde kurz danach Herr H. zwangsweise morgens um 6:30 Uhr aus der Zelle geholt und ins Gefängniskrankenhaus verlegt. Wie er später nach seiner Rückkehr in die SV-Anstalt berichtete, seien drei Beamte in seine Zelle eingedrungen und nachdem er es abgelehnt habe 'freiwillig' mitzukommen, habe Amtsinspektor H. ihn auf das Zellenbett gestoßen, fixiert, die Arme auf den Rücken gezerrt, was so schmerzhaft gewesen sei, dass er befürchtete man habe ihm den Arm ausgekugelt. Danach seien ihm Hand- und Fußketten angelegt worden. Im weiteren Verlauf des Abtransports habe ihm dann Amtsinspektor H. die mit den Kampfhandschuhen 'geschützte' Hand so fest auf Mund und Nase gepresst, dass er keine Luft mehr bekommen habe. Nur durch ruckartiges Bewegen des Kopfes habe er kurz den Mund frei bekommen um laut um Hilfe rufen und nach Luft schnappen zu können.
Vollzugskrankenhaus Hohenasperg (bei Stuttgart)
Nach rund zwei Stunden Fahrt wurde H. am 16.07.2016 in der 'Inneren' des Gefängniskrankenhauses eingeliefert, wo man, so H. erstaunt gewesen sei, da man gar nicht gewußt hätte, was er hier solle. Das Trinken verweigerte er nun auch; dies hatte er im Vorfeld für den Fall der 'Verschleppung' angekündigt. Erst in Gesprächen mit den ÄrztInnen, PflegerInnen, aber insbesondere seiner Verteidigerin und Prof. Dr. W. vom Stuttgarter Justizministeriums am 17.07.2015 entspannte sich die Situation. Seiner Kritik an den Zuständen in der SV sei nie widersprochen worden; Herr Prof. W. habe darauf hingewiesen, dass gerade für Freiburgs JVA zusätzliche Gelder für Personal in einem Nachtragshaushalt eingeplant worden seien.
Irgendwelche konkreten Zugeständnisse wurden ihm nicht gemacht. Dennoch beendete er am Vormittag des 17.07.2015 seinen Hunger- und Durststreik; bis zum 24.07.2015 verblieb er dann im Gefängniskrankenhaus, da man dort erst eine gewisse Gewichtszunahme habe sehen wollen.
Resümee
Medial war der HS in der Badischen Zeitung, Radio Dreyeckland , sowie im SWR (Radio und Fernsehen) präsent und es kam auch die Kritik der Hungerstreikenden zu Wort. Ob der Protest letztlich einen Anstoß gegeben hat, irgendwelche Maßnahmen zu beschleunigen, muss die Zukunft zeigen. Wie leicht es die Justiz hat, wenn nur ein oder zwei Gefangene protestieren, und das ohne solch eine breite Solibewegung wie bspw. kürzlich in Berlin Gülaferit Ünsal und ihrem fast zwei Monate dauernden HS, wurde vorliegend deutlich: denn einen Hungerstreikenden zu versuchen zu entmündigen (§ 1896 BGB) und dann zwangsweise und gegen seinen Willen gewaltsam in ein Gefängniskrankenhaus zu verlegen, das kann sich eine Verwaltung nur erlauben, wenn sie sich relativ sicher ist, dass es keine solidarische Begleitung durch Dritte gibt.
Andererseits zeigte sich jedoch auch, wie intensiv die Reaktionen im Justizapparat ausfielen, es also durchaus die Möglichkeit gibt etwas in Bewegung zu setzen.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg