Tortenwerfer-Prozess in Heilbronn - Berufung überraschend zurückgenommen

Erstveröffentlicht: 
25.05.2015

Die Berufung im sogenannten Tortenwerfer-Prozess ist abgesagt. Der Angeklagte war nach dem "Tortenanschlag" auf Landesinnenminister Gall zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

 

Eigentlich sollte die ganze Sache noch ein Nachspiel haben: Weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte waren mit dem Ergebnis des Gerichtsurteils im November zufrieden. Nun haben beide Parteien ihre Berufung überraschend zurückgezogen. Damit ist die für Montag geplante Verhandlung in Heilbronn abgesagt und das Urteil gegen den 20-jährigen Krankenpfleger rechtskräftig. 

 

Sicherheitsmann am Fuß verletzt

 

Er war im November vom Amtsgericht Öhringen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden. Allerdings nicht, weil er auf Innenminister Reinhold Gall (SPD) eine Himbeer-Sahnetorte geworfen hatte, sondern weil sich ein Sicherheitsmann beim Eingreifen am Fuß verletzt hatte. 

Der Tortenwurf sei zwar rechtswidrig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter im November, aber entspräche nicht dem Tatbestand versuchter Körperverletzung.

 

Anschlag mit Himbeer-Sahnetorte im Frühjahr

 

Der Mann aus dem Hohenlohekreis, der heute in Heilbronn lebt, hatte im Frühjahr vergangenen Jahres auf einer Veranstaltung in Ludwigsburg Gall mit einer Sahnetorte beworfen. Gegen einen Strafbefehl samt Verwarnung und eine Geldbuße von 2.000 Euro hatte er damals Einspruch eingelegt. Daher landete der Fall vor Gericht.