Oktoberfest-Attentat: Grüne und Linke reichen Klage ein

Helfer und Polizei nach dem Anschlag: Im Jahr 1982 wurden die Ermittlungen eingestellt. Mit der Annahme, Köhler sei Einzeltäter gewesen, wurde der Fall zu den Akten gelegt.
Erstveröffentlicht: 
19.05.2015

35 Jahre ist das Oktoberfest-Attentat her - noch immer verweigert die Bundesregierung nach Meinung der Opposition Auskünfte über mögliche Kenntnisse von V-Leuten. Jetzt ziehen Grüne und Linke nach Karlsruhe. 

 

Die Fraktionen von Grünen und Linken klagen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Oppositionsparteien im Bundestag wollen prüfen lassen, ob V-Leute des Verfassungsschutzes Informationen über das Attentat auf das Münchner Oktoberfest am 26. September 1980 hatten. Dies kündigten Sprecher der beiden Fraktionen am Dienstag in Berlin an. Sie hoffen darauf, dass die Karlsruher Richter die Bundesregierung zur Auskunft verpflichten.

 

Bei dem Attentat vor 35 Jahren gab es dreizehn Tote und 211 zum Teil Schwerverletzte. Unter den Toten war auch der rechtsextreme Attentäter Gundolf Köhler. Ermittler hatten zunächst keine weiteren Täter ausmachen können. Im Dezember 2014 hatte die Bundesanwaltschaft jedoch offizielle Ermittlungen über mögliche Hintermänner aufgenommen. Medienberichten zufolge gibt es den Verdacht, dass V-Leute von den Anschlagsplanungen gewusst haben könnten.

 

Grüne und Linke werfen der Bundesregierung in der Angelegenheit Auskunftsverweigerung vor. "Antworten auf entsprechende Anfragen wurden immer wieder mit pauschalen Verweisen auf 'den Quellenschutz', 'das Staatswohl' und den Schutz der 'Arbeitsweise' der Geheimdienste abgelehnt", kritisierten die Parteien am Dienstag in einer Erklärung. "Diese Verweigerung jeglicher Auskünfte über die Existenz von V-Leuten sowie deren Quellenmeldungen zum Oktoberfest-Attentatskomplex wollen wir nicht länger hinnehmen."

 

Am Mittwoch wollen die beiden Fraktionen Einzelheiten der Klageschrift vorstellen.

 

heb/AFP