Gerichtsentscheid zu ETA-Häftlingen - Hinterhältige Strafverlängerung

Die Vereinigung der Angehörigen von ETA-Gefangenen „Etxerat“ bei einer Pressekonferenz in San Sebastián.  Bild: dpa
Erstveröffentlicht: 
14.01.2015

ETA-Kämpfern wird die im Ausland verbüßte Strafe nicht auf ihre Gesamthaftzeit angerechnet werden. Spanien widerspricht damit einer EU-Richtlinie.

 

MADRID taz | ETA-Gefangene haben kein Recht auf eine europäische Richtlinie, die ihre Haftzeit verringert. So sieht es die konservative spanische Regierung unter Mariano Rajoy und so segnete es der Oberste Gerichtshof in Madrid ab. Die fragliche EU-Norm 675/2008 sieht vor, dass derjenige, der eine Strafe verbüßt, die Haftjahre erlassen bekommt, die er in einem anderen EU-Land abgesessen hat.

 

Für ETA-Häftlinge wird dies künftig nicht gelten. Drei ehemalige Führer der baskischen Separatistenorganisation müssen damit rechnen, dass sie in den kommenden Tagen erneut eingesperrt werden. Laut der baskischen Gefangenenhilfsorganisation Etxerat (Nach Hause) würden kurzfristig 56 Gefangene freikommen, würde die EU-Norm angewandt.

 

Die spanische Regierung zögerte die Aufnahme der EU-Norm in nationale Gesetzgebung sechs Jahre hinaus. Erst vergangenen Dezember wurde eine entsprechende Gesetzesreform vorgenommen. Dabei wurde eigens ein Paragraf eingeführt, der nur denjenigen Hafterleichterung gewährt, die nach 2010 – dem Stichtag der EU für die nationale Umsetzung der Norm – verurteilt wurden. Die meisten Etarras wurden zuvor verurteilt. Laut Presse sassen rund 200 der derzeit 460 ETA-Gefangenen bereits in Frankreich in Haft. Viele von ihnen wegen illegalen Waffenbesitzes.

 

Den Betroffenen bleibt jetzt nur die individuelle Klage bis zum spanischen Verfassungsgericht. Sollten sie dort auch kein Recht bekommen, müssen sie vor den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg. Spätestens dort dürfte ihre Klage Erfolg haben. Allerdings gehen derweilen Jahre ins Land. Jahre in Haft.

 

Opposition schweigt sich aus

 

Während Spaniens Innenminister Jorge Fernández Díaz das Urteil des Obersten Gerichtshofs als „vernünftig“ feierte, kritisierte ein Sprecher der baskischen Autonomieregierung die Haftpolitik Madrids. „Wir stehen vor einer spanischen Regierung, die keine Staatspolitik des Zusammenlebens, der Wiedereingliederung kennt. Sie macht nur Innenpolitik und diese als medienwirksame Propaganda“, beschwert sich Jonan Fernández, der für die Aussöhnung nach dem Ende des bewaffneten Kampfes zuständig ist.

 

In Madrid schweigt sich die Opposition weitgehend aus. Sich für die Rechte von ETA-Gefangene einzusetzen, ist außerhalb des Baskenlandes mehr als unpopulär. 2015 ist mit Kommunal-, Regional- und Parlamentswahlen ein Superwahljahr. Rajoys regierende Volkspartei (PP) weiß dies und nutzt die Anti-ETA-Stimmung aus.

 

Es ist nicht das erste Mal, dass die Regierung Rajoy den ETA-Gefangenen elementare Rechte vorenthält. 2013 kippte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein Gesetz, nachdem ETA-Gefangene keinerlei Hafterleichterung erhalten und deshalb die höchstmögliche Haftdauer von 30 Jahren absitzen müssen.

 

Vorangegangene Festnahmen

 

Anfang der Woche wurden außerdem 16 Mitglieder der Vereinigung der Angehörigen von ETA-Gefangenen festgenommen, darunter 12 Anwälte. Ihnen wird unter anderem „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen. Ein baskischer Politiker, der dies kritisierte, wurde am Dienstag vom Innenministerium wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ angezeigt.

 

„Es ist, als wenn jemand glaubt, als könnte man mit dem völlig wertlosen Knochen ETA eine Suppe für die Wahlen kochen“, analysiert eine der wenigen kritischen Stimmen, der ehemalige Sprecher des meistgehörten spanischen Radiosenders Cadena Ser, Iñaki Gabilondo, auf seinem Videoblog auf der Seite von El País, die Politik Rajoys.