Oktoberfest-Attentat: Generalbundesanwalt nimmt Ermittlungen wieder auf

Erstveröffentlicht: 
11.12.2014

34 Jahre nach dem Oktoberfest-Attentat nimmt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf. Grund für die Entscheidung sei, dass es eine neue, bisher unbekannte Zeugin gebe. Die Ermittlungen zu dem Attentat sind seit langem umstritten, weil sehr schnell die These verbreitet wurde, dass es sich um einen Einzeltäter gehandelt habe.

 

Von Wolfgang Janisch, Annette Ramelsberger und Katja Riedel

 

Range ordnet neue Ermittlungen

 

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe nimmt 34 Jahre nach dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest die Ermittlungen offiziell wieder auf. Offenbar sind die Angaben einer Zeugin, die sich erst im Sommer gemeldet hatte, brisant. Die Frau hatte erklärt, sie habe bei einem Aussiedler aus Zufall am Morgen nach dem Attentat Nachrufe auf den Studenten Gundolf Köhler gesehen, als noch niemand den Namen des Attentäters kannte. Der Mann war später nach Argentinien gegangen, lebt aber wieder in München. Es gibt konkrete Hinweise auf ihn.

 

Die Bundesanwaltschaft hat die Zeugin dreieinhalb Stunden vernommen und ihre Aussagen geprüft. "Die Aussage der Zeugin war so werthaltig, dass ich entschieden habe, wir wollen der Sache noch einmal nachgehen", sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe: "Ich habe heute angeordnet, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden." Man werde allen Ansatzpunkten nachgehen und sich nicht nur auf die Zeugin beschränken.

 

Beim größten Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte wurden am 26. September 1980 auf der Münchner Theresienwiese 13 Menschen getötet und mehr als 200 verletzt, viele von ihnen sehr schwer. Mit den neuen Ermittlungen will die Bundesanwaltschaft offenbar den Spekulationen begegnen, dass die Fahnder sich nach dem Anschlag vorschnell auf Gundolf Köhler als alleinigen Täter festgelegt hätten.

 

Wie die Ermittlungen abliefen

 

Zeugenaussagen, wonach der rechtsradikale Student kurz vor der Tat mit mehreren Männern gesprochen hatte, waren zwar verfolgt worden, führten aber zu keinem Ergebnis. Auch eine Beteiligung der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann, zu der der Attentäter Kontakt hatte, konnte nicht nachgewiesen werden. Später hatte die Bundesanwaltschaft zudem Beweisstücke vernichtet, die heute auf DNA-Spuren überprüft werden könnten.

 

Nach Ranges Worten hat die Bundesanwaltschaft beim Oktoberfest-Attentat nie eine Einzeltätertheorie verfolgt. "Sonst hätten wir die Akten sofort schließen müssen", sagte Range - weil der Täter ja bei der Explosion getötet wurde und gegen Tote nicht ermittelt wird. Die Bundesanwaltschaft habe damals auch gegen mögliche Mittäter und Mitverschwörer ermittelt, aber nichts nachweisen können.

 

Münchner OB spricht von "wichtigem Signal"

 

Der Münchner Anwalt Werner Dietrich, der mehrere Opfer vertritt, zeigte sich erfreut. Bei ihm hatte sich die neue Zeugin gemeldet, die nun ausschlaggebend ist für die Wiederaufnahme der Ermittlungen. "An der neuen Zeugin, aber auch an den Aussagen anderer Zeugen kommt man nicht vorbei. Die Ermittlungen fangen jetzt wieder ganz am Anfang an", sagte er der Süddeutschen Zeitung.

 

Dietrich hatte in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Aufnahmeanträge gestellt, sein dritter ging nun durch. "Ich hatte darauf gehofft, aber nicht damit gerechnet", sagte er. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nannte die Entscheidung der Bundesanwaltschaft "ein wichtiges Signal".

 

Mit den neuen Ermittlungen hat Karlsruhe das bayerische Landeskriminalamt betraut.