Vor allem bei größeren Polizeieinsätzen werden Diensthunde mitgeführt, die gewöhnlich zur Einschüchterung und Kontrolle von Menschenmengen genutzt werden. Andere Aufgaben der Tiere bestehen im Schutz von Polizeikräften, aber auch dem Verfolgen von Spuren. Hunde haben eine wesentlich größere Riechschleimhaut als Menschen.
Normalerweise können die Spürhunde aber keinem Geruch einer bestimmten Person folgen. Hierfür werden sogenannte Personenspürhunde (Mantrailer-Hunde) trainiert, die verschiedene menschliche Gerüche voneinander unterscheiden können.
Nach Angaben der Bundesregierung verfügt beispielsweise das Technische Hilfswerk (THW) über solche speziell ausgebildeten Tiere für die Suche nach “abgängigen Personen”. Es handelt sich um Pilotprojekte der Ortsverbände Marburg und Saarbrücken. Entsprechende Einsätze zur Suche nach Vermissten steigen seit 2012 deutlich an, 2013 wurden 106 Einsätze verzeichnet. Die Hunde des THW werden angeblich nicht im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen oder zur Strafverfolgung eingesetzt.
Personenspürhunde werden aber auch von Polizeibehörden an Tatorten eingesetzt, um zu ermitteln in welche Richtung sich TäterInnen vermutlich entfernt haben. Dann können weitere Ermittlungen angestellt werden, etwa indem Bilder von Überwachungskameras angefordert werden. In Berlin wurden solche Einsätze bekannt, nachdem Anschläge auf Signalanlagen der S-Bahn oder auf Mobilfunkmasten verübt worden waren. Damals waren die Hunde von einem Hubschrauber der Bundespolizei zu einem Tatort gebracht worden.
Polizeiliche Bundesbehörden verfügen über keine eigenen
Personenspürhunde, sondern nutzen meist Hunde von privaten Anbietern
oder von Landeskriminalämtern. Das Bundeskriminalamt (BKA) und der
Generalbundesanwalt haben die Schnüffelnasen vergleichsweise selten
angefordert: Seit 2009 seien in 20 Fällen Personenspürhunde eingesetzt
worden. Für Einsätze der Landesbehörden existieren keine entsprechenden
Übersichten. Obwohl das BKA über keine eigenen Hunde verfügt, werden
regelmäßig internationale Polizeibehörden (vor allem in Afrika) in der
Führung von Diensthunden ausgebildet. Es ist unklar, inwiefern dies den
Einsatz von Personenspürhunden umfasst.
NRW entwickelte Verfahren mit “Geruchspurenvergleichshunden”
Personenspürhunde
können aber auch unter Laborbedingungen eingesetzt werden. Dies war
rund um die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 bekannt
geworden. Damals hatte die Generalbundesanwaltschaft wenige Wochen vor
dem Gipfel bundesweite Razzien angeordnet. Fünf Betroffene mussten
Geruchsproben abgeben, was in der internationalen Öffentlichkeit
Assoziationen mit Stasi-Methoden auslöste.
Für das Abnehmen der
Proben mussten die Fünf also für mehrere Minuten Vierkantröhrchen aus
Edelstahl festhalten. Diese Röhrchen werden in Glasbehältern verwahrt,
die Gerüche dann auf “Vergleichsspurenträger” übertragen. Die Proben
wurden mit “Geruchspurenvergleichshunden” verarbeitet. Die Maßnahme war
durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) als
“probates Mittel, um mögliche Tatverdächtige zu identifizieren”
bezeichnet worden.
Solche Einsätze von
“Geruchspurenvergleichshunden” sind in Richtlinien des Innenministeriums
Nordrhein-Westfalen niedergelegt. Das Bundesland war 1988 das erste,
das die Methode einsetzte. Nachdem das
“Geruchsspurenvergleichsverfahren” in den Niederlanden weiterentwickelt
wurde, ist es mittlerweile bei Polizei und Justiz anerkannt.
Sechs Vergleichspersonen und drei erfolgreiche Durchläufe für positiven “Geruchspurenvergleich”
In
den Richtlinien aus NRW heißt es, dass ein “Geruchspurenvergleich” kein
Beweismittel sein kann, bei korrekter Durchführung aber eine hohe
Aussagekraft besitze. Dabei machen sich die Behörden das einmalige
menschliche Geruchsbild zunutze, dessen Entstehung bislang nicht
durchweg erforscht ist. Angenommen wird, dass genetische und
umweltbedingte Faktoren den “individuellen Eigengeruch” erzeugen. Über
Körperflüssigkeiten (vor allem Schweiß) überträgt sich dieser Geruch auf
Gegenstände. Gut trainierte Hunde können diese Gerüche aus
Duftgemischen wahrnehmen und wiedererkennen. Als Vergleich wird in der
Richtlinie das menschliche Wiedererkennen eines Bildes bemüht, das
ähnlich wie beim Hund keine besondere Gedächtnisleistung erfordere.
Festgelegt
ist, dass mindestens sechs weitere Personen (gewöhnlich PolizistInnen)
an einem “Geruchspurenvergleich” teilnehmen müssen. Aus den insgesamt
sieben Personen sollten die Hunde dann den identischen Geruch am
Beweisstück (der “Ausgangsspur”) erschnüffeln. Unabdingbar ist, dass
sich die Verdächtigen und die Vergleichspersonen zuvor nicht begegnen.
Die sieben “Spurenträger” werden gleichmäßig verteilt, die Reihenfolge
muss ausgewürfelt werden.
Dann kommen die unangeleinten Hunde zum
Zuge. Zunächst schnüffeln sie lange am Beweisstück. Wird eine
Übereinstimmung mit einem “Vergleichsspurenträger” gefunden, soll dies
vom Tier durch Kratzen oder Beißen angezeigt werden. Erst wenn zwei
weitere Hunde zum gleichen Ergebnis kommen, gilt ein Test als positiv.
Keine identischen “Duftkopien” bei Bekennerschreiben
Die
Gerüche der Verdächtigen wurden mit “Duftkopien” von Bekennerschreiben
abgeglichen – erfolglos. Die Hunde Sunny, Skip, Branca, Pepper und Zoey
konnten keine Übereinstimmungen ermitteln. Das bedeutete aber nicht,
dass die Betroffenen fortan als unschuldig angesehen wurden: In den
Ermittlungsakten hieß es, die “Geruchsspur” sei womöglich zu schwach
gewesen oder aber es hätten sich gleich mehrere Gerüche auf dem
Beweismittel befunden. Womöglich habe “der/ die Täter z.B. neuwertige
Handschuhe” benutzt.
“Geruchspurenvergleiche” sind nicht auf
schwere Straftaten beschränkt. Sie müssen nicht durch die
Staatsanwaltschaft angeordnet werden, eine Mitteilung genügt. Für die
Durchführung der Vergleiche bemüht das Bundesinnenministerium den § 81b
der Strafprozessordnung. Demnach dürfen für die Durchführung des
Strafverfahrens oder des “Erkennungsdienstes” Lichtbilder,
Fingerabdrücke und “ähnliche Maßnahmen” auch gegen den Willen des
Beschuldigten an ihm vorgenommen werden. Darunter fällt aus Sicht der
Behörde auch die Entnahme von Geruchsspuren.
Sofern nicht anders
angeordnet, werden Geruchsproben laut dem Bundesinnenministerium
“fachgerecht gelagert”. Beim BKA sind dies die für “Asservatenlagerung
und -handhabung zuständigen Stellen”. Die zum G8-Gipfel genommen
Geruchsproben hätten demnach auf Anweisung des Generalbundesanwalts
vernichtet werden sollen. Ob dies tatsächlich erfolgte ist aber unklar,
denn die Ermittlungsverfahren wurden an Bundesländer abgegeben.
Anscheinend hat es sich damals um eine Art Pilotprojekt gehandelt: Das
BKA hat seitdem angeblich nur in zwei weiteren Fällen Geruchsproben entnommen.
Gegen Mantrailing
Auch wenn es die Antispes aufregt, ein Sprühstoß Tränengas oder notfalls etwas Pfeffer auf die Schuhsohlen und Fiffis Nase macht nach ein paar Metern Feierabend.
woher stammt diese erkenntnis?
ist einigermaßen wissenschaftlich fundiert?
nicht das mensch erstrecht ein spur legt.
Eine Spur gibt es (außer bei Regen) sowieso immer
Die Frage ist nur ob es eine charakterische Duftspur ist, welcher der Hund systematisch folgt oder ob von einem Gasspürgerät möglicherweise die chemischen Rückstände eines Massenproduktes (Tränengas) aufgeschnappt werden. Da ist letzteres u.E. zu bevorzugen.
Und eine Quelle? Für die Tatsache, dass Hundenasen auf Pfeffer und Tränengas nicht gut reagieren? Youtube ;-) Ansonsten gibt es dafür wahrscheinlich nicht wirklich belastbare Studien.
P.S. Die Felddienstvorschrift 23-10 der US Armee gibt an, dass man versuchen kann, Hunde mit Motorenöl und Knoblauch zu täuschen. Scheint sich aber eher auf den Schutz versteckter Stellungen zu beziehen.
Zahlen aus Berlin
Die Berliner Piratenfraktion hatte im Sommer Zahlen zu Mantrailer-Hunden des Innensenats abgefragt. Demnach werden diese seit 2009 trainiert und kommen seit 2012 in rund 20 Fällen pro Jahr zur Strafverfolgung zum Einsatz.