Am Dienstag, den 21. Oktober 2014 um 13 Uhr, findet im Fürther Amtsgericht (Bäumenstraße 32) eine Verhandlung gegen einen Antifaschisten statt, der sich mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert sieht. Der angebliche Geschädigte und Anzeigensteller ist ein Aktivist des verbotenen Nazinetzwerks „Freies Netz Süd“ und der sogenannten „Anti-Antifa“. Damit lässt sich die Justiz auf das Vorgehen der Nazis ein, die mit einer Anzeigenflut im Rahmen der Unterschriftensammlung zu den Stadtratswahlen, den Versuch unternahmen, AntifaschistInnen zu kriminalisieren und Informationen über sie zu sammeln.
Im Frühjahr 2014 fanden in Fürth Stadtratswahlen statt. Im Vorfeld musste die Tarnorganisation des Freien Netz Süd (FNS) die Bürgerinitiative Soziales Fürth (BISF) Unterschriften sammeln um zur Wahl zugelassen zu werden. Die NaziaktivistInnen des BISF waren fast täglich vor dem Bürgeramt-Süd und dem Rathaus in Fürth um für ihre Tarnliste ahnungslose PassantInnen zur Unterschrift zu bewegen. Um den Antritt zu verhindern, wurden die Nazis von breitem antifaschistischen Protest begleitet. Immer, wenn die Nazis Unterschriften sammelten, waren engagierte AntifaschistInnen vor Ort um die BürgerInnen aufzuklären. Die Nazis reagierten mit Androhungen von Gewalt und mit einer Flut von an den Haaren herbeigezogenen Anzeigen gegen AntifaschistInnen, die von der Polizei bereitwillig aufgenommen wurden. Mit Hilfe dieser Anzeigen wollen Nazis an die Meldeadressen ihrer GegnerInnen kommen
Das hat besonders in Fürth Brisanz; so haben Neonazis alleine in Fürth in den letzten Jahren einen Sachschaden von über 45.000 Euro verursacht, indem sie Autos demolierten und anzündeten, Fensterscheiben von Gewerkschaften und Infoläden einwarfen und Wohnhäuser mit Farbbeuteln bewarfen. Die Polizei legte wenig Ermittlungseifer an den Tag und kann bei keinem dieser Anschläge Ermittlungsergebnisse vorweisen.
Während der Unterschriftensammlung drohten die Nazis mehrfach mit Gewalt. Einen Höhepunkt erreichten die Drohungen, als am 20. Januar ein Antifaschist auf dem Weg zur U-Bahn mit einem Messer bedroht wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren inzwischen ein. Von besonderem Interesse ist, dass beim kommenden Prozess der im verbotenen FNS aktive Christoph Peipp, der damals den Antifaschisten mit dem Messer bedroht hatte, nun der angeblich Geschädigte sein soll. Die einzige weitere Zeugin ist die bekannte Naziaktivistin und Spitzenkandidatin der BISF, Stella Ruff.
Durch breites gesellschaftliches Engagement konnte letztendlich verhindert werden, dass die Nazis zur Wahl antreten konnten. Trotz Gewaltdrohungen und einer Anzeigenflut ließen sich AntifaschistInnen nicht einschüchtern und standen solidarisch zusammen, was auch die große Beteiligung im Januar von über 2000 Menschen auf einer Demo gegen die BISF zeigte. Selbst der Oberbürgermeister Jung äußerte sich, dass er „richtig stolz“ auf das Engagement sei. Das jetzt ein Antifaschist aufgrund der Aussage von zwei stadtbekannten Nazis vor Gericht gezerrt wird, ist ein Skandal. Die lokale Justiz zeigt mit ihrem Vorgehen, wie bereitwillig sie notwendiges antifaschistisches Engagement verfolgt und dadurch der Strategie der Nazis in die Hände spielt.
Um auf diesen skandalösen Kriminalisierungsversuch aufmerksam zu machen, findet im Vorfeld des Prozesses eine Kundgebung ab 12 Uhr vor dem Amtsgericht statt.
Wir Rufen alle AntifaschistInnen dazu auf den Prozess zu begleiten, zeigt euch solidarisch mit dem angeklagten Genossen.
Antifaschismus ist nicht kriminell! Betroffen ist Einer.
Gemeint sind wir Alle!
organisierte autonomie (OA) & Antifaschistische Linke Fürth (ALF)