Wien: Zwischendurch ein Freispruch

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Wöchentlich haben sich nun gerade in Wien Aktivist_innen vor Gericht zu verantworten. Am 25. September stand der nächste Antifaschist vor Gericht. Diesem wurde versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung (an einem Bullen) vorgeworfen. Das ganze soll bei der Demo gegen die Identitären im Mai dieses Jahres passiert sein. C. soll demnach gegen eine Polizeikette gelaufen sein und sich dann bei der Festnahme mit Fußritten gegen diese gewehrt haben.

 

C. gab an, dort mit den Polizisten gesprochen zu haben, mit dem Ziel zwei Minderjährigen aus dem Kessel zu holen. Als die Polizisten die Kette öffneten um diesen den Weg frei zu machen, wurde er plötzlich von anderen Polizisten von hinten attackiert und weggezogen. Die Anwältin hatte schon in ihrem Eröffnungsplädoyer darauf hingewiesen, dass es Videos und Fotos gibt, die belegen, dass C. sich nur passiv gewährt hat aber sich ansonsten widerstandslos festnehmen hat lassen. Diese entlastenden Beweise mussten dann aber gar nicht vorgelegt werden. Dies vor allem auch, da der dann einvernommene Polizist, der laut Richterin „das Opfer sein soll“, alle bisherigen Angaben bestätigte. Dieser hatte gesehen, dass C. nicht auf die Kette zugerannt ist, sondern mit Polizisten sprach kurz bevor er festgenommen wurde. Eine 'heftige Gegenwehr', wie im Akt formuliert, konnte er auch nicht bestätigen. Von eigenen Verletzungen oder Tritten gegen ihn hat er überhaupt nicht gesprochen. Der Polizist sprach jedoch von einem „unklaren Lagebild“ und einem Kommandanten, der zwar die Festnahme anordnete, dann aber auf einmal nicht mehr aufzufinden war. Auf einen Amtsvermerk im Akt angesprochen, in dem die angebliche Tat durch einen „selbst nicht beteiligten Beamten“ geschildert wird, sagte der Polizist nur lapidar: „An dem Tag wurde viel Wirrwarr protokolliert.“

 

Die Staatsanwältin kam nicht umhin nach Ende des Beweisverfahrens (auf weiter Zeug_innen oder Beweise wurde verzichtet) einen Freispruch zu beantragen. Die Richterin erläuterte dem Beschuldigten: Freisprüche gibt es auch im Zweifel, aber dieser ist ganz ohne Zweifel. Abschließend entschuldigte sich die Staatsanwältin bei C. und betonte nur die Verhandlung geführt zu haben, aber für den Akt und die Anklage nicht verantwortlich zu sein. Das war ihr dann wohl doch peinlich mit so fadenscheinigen Vorwürfen und unprofessionellen Ermittlungsakten eine Anklage vertreten zu müssen. Dennoch: das ist nicht die Ausnahme sondern zu Zeit fast Alltäglichkeit.