Eingetragener Neonazi-Verein: Innenministerium prüft Verbot von "Sturm 18"

Erstveröffentlicht: 
21.07.2014

Von Julian Feldmann und Carsten Meyer 

Der justizbekannte Rechtsextremist Bernd T. hat beim Amtsgericht Kassel einen Verein namens "Sturm 18" angemeldet - mit Erfolg. Das Gericht rechtfertigt seine Entscheidung, das Innenministerium hingegen prüft ein Verbot der Kameradschaft.

 

Frankfurt/Kassel - Das hessische Innenministerium prüft ein Verbot der rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 18" in Kassel, die jüngst den Status eines eingetragenen Vereins erhielt. Dies teilte ein Sprecher des Ministeriums am Montag mit.

 

 

Am Donnerstag hatte SPIEGEL ONLINE berichtet, dass "Sturm 18" vom Amtsgericht Kassel am 27. Juni als Verein unter der Registernummer VR 5129 eingetragen wurde.

 

Das Amtsgericht teilte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE inzwischen mit, dass es der rechten Gruppierung die Eintragung in das Register nicht verweigern hätte können. "Dieser Verein musste durch das Gericht in das Vereinsregister eingetragen werden, weil hierfür alle gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen", so Pressesprecher Matthias Grund. Aus dem Vereinszweck ergebe sich keine Verletzung eines Strafgesetzes und der verfassungsgemäßen Ordnung. Ebenso sieht das Gericht keinen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

 

LKA ermittelte gegen "Sturm 18"


Sollte der Verein jedoch in seiner Tätigkeit dagegen verstoßen, "bleibt es dem Bundes- oder Landesinnenminister vorbehalten, den Verein zu verbieten", so Grund.

 

Allerdings hatte das Landeskriminalamt Wiesbaden kurz vor der Anerkennung des Vereins "Sturm 18" "vereinsrechtliche Vorermittlungen" angestellt, wie das Innenministerium nun bekannt gab. Das Ministerium selbst hatte das LKA Mitte Juni beauftragt. Was der Anlass war, ist noch unklar.

 

Sicher ist: Auf die Entscheidung des Amtsgerichts hatte dies keinen Einfluss. "Die Gesamtschau aller beigezogenen Informationen ergab keine Tatsachen oder formulierte Satzungsinhalte, die den hohen Anforderungen an ein Vereinsverbot entsprechen", hatte Gerichtssprecher Grund mitgeteilt.

 

"Sturm 18 muss verboten werden"


Die Opposition im hessischen Landtag fordert unterdessen die Landesregierung dazu auf, den rechtsextremen Aktivitäten des "Sturm 18"-Gründers Bernd T. einen Riegel vorzuschieben. "Unfassbar" sei die offizielle Eintragung des Vereins, meint die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser. "Sturm 18 muss verboten werden", fordert die Politikerin. Die Fraktion der Linkspartei hält ebenfalls ein Verbot für erforderlich.

 

 

"Sturm 18" hatte am 20. April bei einer "Jahreshauptversammlung", wie es in der Satzung der Gruppierung heißt, beschlossen, den Status als eingetragener Verein zu beantragen. Vereinssymbol ist ein Reichsadler in der Fassung aus dem Dritten Reich. Lediglich das Hakenkreuz wich einer "18", die in der rechten Szene für die Initialen Adolf Hitlers steht. Ob das in der Satzung genannte Auftreten der Mitglieder in einheitlicher Kleidung unter das Uniformierungsverbot nach dem Versammlungsgesetz fällt, muss laut Amtsgericht im Einzelfall geprüft werden.

 

Der justizbekannte Rechtsextremist Bernd T. sorgte im Frühjahr 2013 für Schlagzeilen, als ein von ihm initiiertes Gefängnis-Netzwerk namens "AD Jail Crew (14er)" aufflog und die Staatsanwaltschaft bundesweit Haftzellen durchsuchen und reichlich Schriftgut beschlagnahmen ließ. Bernd T. verbüßte damals selbst eine Freiheitsstrafe im hessischen Hünfeld; die Tatsache, dass er offenbar unter den Augen von Justiz und Sicherheitsbehörden eine Plattform für rechte Straftäter zu gründen versuchte, löste seinerzeit einen Skandal aus.

 

Die damalige Haftstrafe hat er inzwischen abgesessen, er sitzt derzeit aber in Untersuchungshaft: Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer 16-Jährigen und der zweifachen gefährlichen Körperverletzung ermittelt.