Anti-Identitären-Protest: Demonstrant verurteilt

Erstveröffentlicht: 
23.06.2014

Demonstrant bekannte sich schuldig, Polizisten angegriffen zu haben

Nach einem Monat U-Haft und einer kurzen Verhandlung wurde am Montag am Straflandesgericht Wien ein 21-Jähriger verurteilt, weil er bei der Demonstration gegen einen Aufmarsch der rechten Organisation "Die Identitären" (derStandard.at berichtete ) einem Polizisten eine Quetschung im Genitalbereich zugefügt hatte.

Teilgeständnis

 

Martin N. war wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen schwerer Körperverletzung angeklagt worden. Er bekannte sich zu einem Teil der Vorwürfe schuldig.

 

N. gestand, den Beamten „geschubst“ und ihn bei der darauffolgenden Festnahme im Genitalbereich gedrückt zu haben. „Warum?“, fragte die Richterin. „Ich fand nicht okay, dass den Nationalisten der Weg frei gemacht wird“, so N. Warum er dabei tätlich geworden sei?  - „Weiß nicht, ist alles so schnell gegangen“, so N.

Der Beamte hatte versucht, eine Sitzblockade zu sprengen, indem er einzelne Demonstranten herauszuziehen begann - N. versuchte ihn daran zu hindern.

 

Der Polizist sagte im Zeugenstand, er sei von N. umgestoßen worden. Zudem habe N. bei der darauffolgenden Festnahme "wild um sich geschlagen" und ihn im Genitalbereich gedrückt. Letzteres gestand der Angeklagte, der im Gegenzug angab, vom Polizisten zweimal mit der Faust ins Gesicht und mit dem Kopf gegen den Asphalt geschlagen worden zu sein. Dies wurde wiederum vom Polizisten bestätigt. Der Beamte verlangte als Privatbeteiligter insgesamt 1400 Euro Schmerzensgeld - wegen der Genitalquetschung, aber auch wegen Schürfwunden an der Hand, die er sich bei den Faustschlägen zugezogen hatte.

 

Ergebnis: Fünf Monate bedingt mit drei Jahren Bewährung, ein Monat U-Haft wird angerechnet, Schmerzensgeld 500 Euro - das Urteil ist rechtskräftig.