Das Landgericht Wels in Oberösterreich hat den Thüringer Neonazi Steffen M. unter anderem wegen der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Es ist die bislang achte Verurteilung nach den Ermittlungen gegen das braune Netzwerk „Objekt 21“.
Von Kai Budler
Steffen M. ist kein Unbekannter in der Thüringer Neonazi-Szene im Raum Gotha: erst im Sommer 2009 war der heute 28-jährige nach einer 30-monatigen Haftstrafe entlassen worden. In seinem vor dem oberösterreichischen Gericht verlesenen Strafregister finden sich gleich sechs Einträge, Polizei und Justiz stufen ihn als rechtsmotivierten Straftäter ein. Vor Gericht verniedlicht M. diese Taten als „Jugendsünden“ und „Dummheit“, während er sich vor dem Schöffensenat wegen versuchter Brandstiftung, Einbrüchen und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verantworten muss. Gemeint ist das braune Netzwerk „Objekt 21“ in Oberösterreich, das gute Verbindungen zu Neonazis in Thüringen unterhielt.
In diesem Zusammenhang führte das Landeskriminalamt (LKA) Thüringen im vergangenen Sommer Razzien in drei Orten im Freistaat durch, die Beamten beschlagnahmten unter anderem zwei russische Sturmgewehre, zwei Maschinenpistolen der Marke UZI, einen Colt und Drogen. Unter den durchsuchten Neonazis befand sich auch Steffen M., der von seinem Landsmann Andreas P. vor Gericht schwer belastet wurde. Beide kennen sich aus der Neonazi-Szene im Raum Gotha rund um die Rechtsrock-Gruppe „S.K.D.“, in der M. spielt.
Kriminelle Vereinigung „Objekt 21“
Beide Neonazis wurden von den deutschen Behörden ausgeliefert und sitzen seitdem in Österreich in Untersuchungshaft, P. muss sich im April vor Gericht verantworten. Unter anderem sollen sie im Oktober 2011 mit einem weiteren Täter gegen Bezahlung einen Brandanschlag auf ein Wiener Bordell verübt haben. Der Rechtsrocker soll außerdem zwei Einbrüche und einen versuchten Einbruch begangenen haben sowie Mitglied in dem als kriminelle Vereinigung eingestuften Netzwerk „Objekt 21“ gewesen sein, an dessen Strategiesitzungen er teilgenommen haben soll. Den widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten schenkte das Gericht wenig Glauben, auch zwei Freunde, die als Entlastungszeugen geladen worden waren, verstrickten sich vor Gericht in Widersprüche.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, befinden schon zwei Neonazis aus dem Umfeld der Thüringer Rechtsrock-Band „S.K.D.“ in Haft, die sich nach dem SS-Sonderkommando benannt hat. Das Kommando war vor allem durch Brutalität, Vergewaltigungen und Massenmorde an der Zivilbevölkerung „im Partisanenkampf“ bekannt geworden. Der Frontmann der Formation, Thomas Wagner, wurde festgenommen, weil ihn die Polizei verdächtigt, bei einem brutalen Überfall in Ballstädt am 9. Februar beteiligt gewesen zu sein. (bnr.de berichtete) Dabei hatten vermummte Neonazis die Feier des örtlichen Kirmesvereins gestürmt und zehn Personen teils schwer verletzt.