Kleine Geschichte des Ausländer(un)rechts der BRD

Arbeitsbuch_für_Ausländer

Art 116 GG: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.


(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

 Dieser Artikel ist ein Paradebeispiel der rechtlichen Apartheid in Deutschland. Die Bürgerrechte des Grundgesetzes gelten nur für Deutsche im Sinne dieses Artikels. Für alle anderen gilt das Ausländerrecht.
Weiter macht das Grundgesetz einen Unterschied zwischen deutschen Flüchtlingen und nicht-deutschen Flüchtlingen und zwar nur anhand der “Volkszugehörigkeit”, die ausschließlich durch Vererbung oder Einheirat erlangt werden kann. Das ist Rassismus ohne Hitlergruß und Dosenbier.
Der “Vorbehalt anderweitiger gesetzlicher Regelung” lässt den Weg offen für neue Rassengesetze. Schließlich kann irgendwann mal ein deutsches Gericht wieder entscheiden, dass irgendeine Gruppe nicht mehr deutsch ist, wie z.B. die Kinder von “Ausländern” oder Nachfahr_innen deutscher Kolonialverbrecher.
Art. 116 GG Abs. 2 erwähnt “frühere deutsche Staatsangehörige”. Das sind hauptsächlich nationale Minderheiten. Allerdings haben deutsche Zwangsarbeiter_innen in den Besatzungszonen keinen Anspruch auf die BRD-Staatsbürgerschaft und “Ausländer” waren faktisch von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen.
Die “früheren deutschen Staatsangehörigen” wurden vor ihrer Inhaftierung rechtlich ausgebürgert. Durch das Reichsbürgergesetz von 1935 wurden sie zunächst zu “Staatsangehörigen,” im Kontrast zu arischen “Reichsbürgern” (merkwürdigerweise spricht das Grundgesetz heute noch von “Staatsangehörigkeit”, die jetzt für alle Deutschen gilt).
Vor der “Abschiebung” in die Konzentrationslager wurde den deutschen Opfern auch noch die Staatsangehörigkeit entzogen. Auch in den deutschen Besatzungszonen bestanden die Nazis darauf, die Deportierten staatenlos zu machen. Wie Dr. King sagte: “Alles was Hitler tat war legal.” Und die BRD machts nochmal…
“Abschiebung” ist der Originalbegriff aus den Dokumenten für die “Endlösung” und wird heute schamlos weiterbenutzt. Die Faschisten töteten also hauptsächlich “Staatenlose” und “Ausländer”. Obwohl es eine “Diktatur” war, gehörten “Reichsbürger” ja noch dem “Schutzverband des deutschen Reiches an”.
Wir können also guten Gewissens sagen, der Nationalsozialismus war die Schreckensherrschaft des deutschen Volkes über andere Völker. Für die Volksdeutschen hat er sich trotz der Kriegsniederlage gelohnt und die BRD setzt diese Schreckensherrschaft über andere Völker nahtlos fort, daheim im Reich oder überm großen Teich.
Welch Zynismus: Wer von den Nazis abgeschoben wurde und es überlebte, hat einen Rechtsanspruch wieder eingebürgert zu werden. Wer von der BRD abgeschoben wird, macht sich bei Wiedereinreise laut Art. 95 AufenthG strafbar.

Das Ausländerrecht hat nur einen Zweck: Das Grundgesetz für 9% der in Deutschland lebenden Menschen (und 6 Milliarden andere Weltbürger_innen) auszuhebeln. Dass manche dieser 9% illegal in Heimen hausen und andere legal in Lofts logieren ist eine andere Geschichte. Aber die Rechtsgrundlage dafür, dass Menschen in Lager gesperrt werden können ist damals wie heute, dass sie keine deutschen Staatsangehörigen sind.

Die Lebensumstände in den Lagern sind eine Sache; auch wenn die Diakonie die Leute im Hotel Steigenberger unterbringt, ändert das nichts an ihrer Vogelfreiheit unter dem deutschen Gesetz. Das Gefängnis ist kein Ort, sondern ein Rechtszustand.

Also darf unter allen Forderungen nach verbesserten Haftbedingungen eine nicht fehlen:
 

 

Abschaffung des Ausländerrechts – volle Bürgerrechte jetzt!

 

Natürlich sind diese Bürgerrechte soviel Wert wie die Pfandflaschen, mit denen viele Staatsangehörige ihre “Rechtsansprüche” finanzieren müssen. So ist aber auch keine Konkurrenz mit “ausländischen Wettbewerbern” um Jobs und Wohnungen zu befürchten. Denn um Rechte, die es nicht gibt, kann man auch nicht konkurrieren.