Nach öffentlichem Protest: Polizei hebt Gefahrengebiete in Hamburg auf

Erstveröffentlicht: 
13.01.2014

Die Hamburger Polizei hat die Gefahrengebiete in der Stadt aufgehoben. Dort durften Beamte ohne konkreten Verdacht Passanten kontrollieren. Seit Tagen hatte es dagegen Proteste gegeben. Bis zuletzt hatte Bürgermeister Scholz die umstrittene Maßnahme verteidigt.

 

Hamburg - Die sogenannten Gefahrengebiete in Hamburg sind ab sofort aufgehoben. Das teilte die Polizei der Hansestadt am Montag mit. Die damit verfolgten Ziele seien erfüllt. So habe es beispielsweise keine weiteren gezielten Übergriffe auf Beamte mehr gegeben. "Im Rahmen der täglichen intensiven Lagebewertung der Polizei ist der Fortbestand der Gefahrengebiete nicht mehr erforderlich und daher deren Aufhebung auch juristisch geboten", hieß es.

 

Am 4. Januar war als Reaktion auf Krawalle und Angriffe auf Polizisten ein großes Gefahrengebiet eingerichtet worden - betroffen war ein Areal in St. Pauli, Altona und der Sternschanze mit etwa 50.000 Einwohnern.

 

Anlass waren Ausschreitungen rund um eine Demonstration zum Erhalt des linksautonomen Kulturzentrums "Rote Flora" am 21. Dezember und Attacken auf Polizeiwachen. Das "Gefahrengebiet" wurde am vergangenen Donnerstag auf drei kleinere Regionen reduziert. Es wurde auf die Umgebung von drei Polizeiwachen beschränkt und galt zudem nur noch nachts.

 

Wegen der umstrittenen Maßnahme war auch der Hamburger SPD-Senat unter Druck geraten. Für Kritik sorgte zudem, dass ein Angriff auf Polizisten der Davidwache womöglich nicht so verlief, wie es die Polizei anfangs dargestellt hatte.

 

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) hatte sein umstrittenes Vorgehen bei Themen der inneren Sicherheit zuletzt verteidigt. Zu den heftig kritisierten Gefahrengebieten sagte Scholz der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag: "Das Instrument hat sich bewährt und wird sich weiter bewähren." Die Kontrollen hätten die Maßnahme bestätigt, so Scholz in der Zeitung weiter. Schließlich habe die Polizei dabei Schlagwerkzeuge und Feuerwerkskörper gefunden.

 

In Gefahrengebieten hat die Polizei die Befugnis, Personen auch ohne konkreten Verdacht nach eigenem Ermessen zu kontrollieren. Sie sind eine Besonderheit im Hamburger Polizeirecht. Weder ein Richter noch ein Parlament muss den Gefahrenzonen zustimmen.

 

Hamburgs Verfassungsschutzchef Manfred Murck kritisierte unterdessen einen anonymen Aufruf zu gezielter Gewalt gegen Polizisten auf einer Internet-Plattform. "Die kühl kalkulierte, zynische Gewalt ist neu und in negativem Sinne beeindruckend und beängstigend", sagte er dem NDR. Unklar blieb, wer den Aufruf geschrieben und veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, der Text sei bekannt und werde mit Blick auf Straftatbestände geprüft.