[B] Obdachlose sollen aus der maroden Eisfabrik ausziehen

Erstveröffentlicht: 
27.12.2013

Am Freitagmorgen haben sich rund 50 Demonstranten vor der ehemaligen Eisfabrik in Mitte versammelt, um gegen eine Räumung zu protestieren. Der Eigentümer hatte die Bewohner bereits in den letzten Tagen dazu aufgefordert, zu gehen. Er muss das marode Gebäude sichern. von Jörn Hasselmann, Marie Rövekamp, Julian Graeber.

 

Vor einer Woche hat das Verwaltungsgericht den Eigentümer der ehemaligen Eisfabrik dazu verpflichtet, „Gebäude und Grundstück gegen unbefugte Nutzer zu sichern“. Die Richter sahen „Gefahren für Leib und Leben“ für die Nutzer des maroden Gebäudes, zu denen feiernde Jugendliche und mutmaßlich aus Bulgarien und Rumänien stammende Wohnungslose zählen.

Daraufhin hatte der Eigentümer in den vergangenen zwei Tagen Schilder in deutsch und bulgarisch aufgehängt, auf denen er den Bewohnern der Eisfabrik mitteilte, dass sie das Gebäude an der Köpenicker Straße bis Freitagmorgen um neun Uhr verlassen müssten. Wenn nicht, würde die Polizei einschreiten.

Laut einer Sprecherin der Polizei waren am Freitagmorgen zwar Zivilkräfte vor Ort, aber der Besitzer habe bisher kein förmliches Räumungsbegehren gestellt. Aus diesem Grund war ein Polizeieinsatz nicht notwendig.

In dem richterlichen Beschluss zur Räumung der Eisfabrik hieß es außerdem, der Bezirk wiederum müsse für die Unterbringung „unfreiwillig Obdachloser“ sorgen. Weil die Notunterkünfte überfüllt seien, bot das Sozialamt des Bezirks Mitte den Obdachlosen am Freitag Kostenübernahmescheine an. Damit können sie bis zum 6. Januar auf Kosten des Amtes in Pensionen oder Hostels übernachten. Dass rechtlich noch nicht geklärt ist, inwiefern die Bewohner der ehemaligen Eisfabrik überhaupt Anspruch auf Sozialleistungen in Berlin haben, spiele keine Rolle. Die rund 30 Bewohner der Eisfabrik und ihre Unterstützer waren mit dem Angebot des Sozialamts nicht zufrieden. Sie meldeten eine Spontandemonstration an. Im Anschluss zogen etwa 50 Demonstranten in Richtung Rathaus Mitte.