Es geht um kaum zwei Minuten am frühen Morgen des 7. Juli 2017. In einem Gewerbegebiet im Westen Hamburgs treffen Anti-G20-Demonstranten auf Polizisten, am Ende bringen die Einsatzkräfte 73 Personen zu Boden, wie es später im Polizeibericht heißt.
Seitdem beschäftigt der Zusammenstoß, der kurz vor Beginn des Gipfels stattfand, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Gegen 59 der rund 200 Demo-Teilnehmer laufen Strafverfahren. Das sind mehr als ein Drittel aller Verfahren gegen Zivilpersonen rund um die G-20-Proteste. Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichtes umschreiben das Geschehen in der Straße Rondenbarg mit harschen Worten.
Einem dort festgenommenen Beschuldigten werfen sie sogar vor, die "bürgerkriegsähnlichen Zustände" in Hamburg "mit verursacht" zu haben. "Fundamentale Garantien der deutschen Rechtsordnung" wie die "Menschenwürde" seien für den Demonstrationsteilnehmer "erkennbar ohne jede Bedeutung".
G20-Demonstrant in Untersuchungshaft
So unter anderem begründet das oberste Hamburger Strafgericht die Untersuchungshaft des 18-jährigen Italieners Fabio V. aus Belluno am Südrand der Dolomiten. Im Gegensatz zu fast allen anderen Beschuldigten wurde sein Haftbefehl nicht aufgehoben. Schweren Landfriedensbruch und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte wirft die Staatsanwaltschaft dem Italiener und den übrigen Beschuldigten vom Rondenbarg vor.
Doch inzwischen gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass der Demonstrationszug am Rondenbarg nicht so gefährlich gewesen ist, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Haftrichter behaupten. Ein von der Polizei selbst aufgenommenes Video zeigt das Aufeinandertreffen von Beamten und Demonstranten um 6.27 Uhr morgens. Panorama 3 liegt das Video vor. "Schwerste Ausschreitungen" und "massiven Bewurf" mit Gegenständen, wie von den Strafverfolgern behauptet, sieht man darin nicht.
Keine "bürgerkriegsähnlichen Zustände" zu erkennen
Panorama 3 hat das Video jetzt Experten gezeigt. Professor Rafael Behr, ein Soziologe, der früher selbst als Polizist gearbeitet hat und an einer Polizeiakademie lehrt, findet darin nichts Überraschendes, "weder auf Polizei- noch auf Demonstrantenseite". "Ich möchte jetzt nicht zu sehr relativieren oder entschuldigen. Aber tatsächlich erlebt man dieses Ausmaß der Gewaltintensität bei jedem Zweitliga-Fußballspiel", sagt er. "Schwerste Ausschreitungen" oder gar "bürgerkriegsähnliche Zustände" erkenne man in dem Video "eindeutig nicht".
Der emeritierte Juraprofessor und frühere CDU-Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft Ulrich Karpen sieht es ähnlich. Nach Betrachten des Videos bezweifelt auch er, dass sich der Vorwurf des "schweren Landfriedensbruchs" aufrechterhalten lassen werde. Die Hamburger Polizei hatte auf NDR Nachfrage betont, dass das Video die Gewaltbereitschaft der Demonstranten zeige. Zum Beispiel erkenne man Steinwürfe.
Fragwürdige Haftbegründungen
Nicht nur das Video wirft zahlreiche Fragen auf, auch die Haftbegründungen der Richter des Oberlandesgerichts sind erstaunlich. Er müsse mit "einer empfindlichen Freiheitsstrafe" rechnen, steht in dem OLG-Beschluss vom 21. Juli, der die Untersuchungshaft des Italieners Fabio V. begründet. Die Richter treffen in ihrem Beschluss weitreichende Wertungen zur Persönlichkeit des jungen Italieners. So habe der junge Mann "erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel". In seiner Tat seien "schädliche Neigungen" hervorgetreten. Dabei wurde der 18-Jährige nicht einmal von einem Psychologen begutachtet.
Fabio V. selbst hat bislang nicht ausgesagt. Seine Mutter Jamila ist entsetzt über diese Formulierungen, möchte sie aber, aus Angst vor Nachteilen im laufenden Verfahren, nicht direkt kommentieren. Sie ist ihrem Sohn nach Hamburg nachgereist und kämpft hier seit mehr als einem Monat für seine Freilassung. "Fabio ist kein Befürworter von Gewalt", beteuert die Mutter.
Die Reaktionen der von Panorama 3 befragten Experten sind eindeutig. Solche Bewertungen der Persönlichkeit eines Beschuldigten dürfe man in einer summarischen Haftprüfung nicht vornehmen, meint Rechtsprofessor Karpen. Das müsse "in einem langwierigen Verfahren mit Beteiligung von Psychologen beurteilt werden."
Bundesrichter: OLG-Beschluss "rechtsfehlerhaft"
Der Strafrechtsprofessor und Bundesrichter a.D. Thomas Fischer hält den OLG-Beschluss für "rechtsfehlerhaft". "Woher weiß das OLG, dass der Beschuldigte Erziehungsmängel hat und dass ihm die Menschenwürde nichts bedeutet?", so Fischer gegenüber Panorama 3. "Das sind Wertungen, die sich aus der dem OLG vorliegenden Akte schwerlich ergeben können. Der Haftbeschluss ohne mündliche Verhandlung liest sich streckenweise wie eine überzogene vorweggenommene Strafzumessung."
Nach den Recherchen von Panorama 3 haben die OLG-Richter das Polizeivideo nicht angeschaut. Das bezeichnet Professor Fischer als "verwunderlich". Auf Panorama 3-Nachfrage teilt ein Sprecher des Oberlandesgerichts mit, bei den Wertungen der Persönlichkeit von Fabio V. handele es sich um eine "vorläufige Einschätzung". Zu der Frage, warum die Richter das Video nicht angeschaut hätten, wollte das OLG bislang nicht Stellung nehmen.
Verfassungsbeschwerde eingereicht
Die Verteidigerin von Fabio V. hat gegen den Haftbeschluss Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Haben die Hamburger Strafverfolger die "Taten" der Demonstrantengruppe am "Rondenbarg" also übertrieben dargestellt? Einiges spricht dafür. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz hatte nach dem G20-Gipfel "harte Strafen" für die Täter gefordert. Die Panorama 3-Recherchen werfen die Frage auf, ob der 18-jährige Fabio V. aus Italien und die 58 anderen Beschuldigten vom Rondenbarg als Sündenböcke für die tatsächlichen G20-Gewalttäter herhalten müssen, die man nicht gefasst hat.