Klage wegen Simon Bromma

Schnüffler Simon Bromma

Mehr als ein halbes Jahr ist es jetzt her, dass der LKA-Spitzel Simon Bromma, der 2010 unter dem Namen „Simon Brenner“ die linke Szene in Heidelberg ausforschte, von Betroffenen enttarnt werden konnte. Die ersten Monate waren geprägt von intensiver Pressearbeit, durch die dieser rechtswidrige Einsatz bundesweit wahrgenommen wurde, und von der Forderung an die baden-württembergische Landesregierung, die Hintergründe unverzüglich offenzulegen – eine Forderung, der weder die alte schwarz-gelbe Regierung noch die jetzige grün-rote Koalition nachkamen. Auch wenn der Einsatz selbst eingeräumt wurde, gehen die staatlichen Stellen weiterhin sehr vorsichtig mit Informationen zur Spitzelaffäre um – wohingegen eine unüberschaubare Menge an Daten zum privaten und politischen Leben der zahllosen Betroffenen weiterhin in den undurchsichtigen Datenbanken der Polizeien lagern.


Um dieser Politik des Verschweigens und Vertuschens entgegenzutreten, haben sich mehrere Betroffene entschlossen, eine Feststellungsklage gegen den Spitzeleinsatz des LKA-Beamten einzureichen, um die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Ein solches Verfahren zieht sich erfahrungsgemäß über viele Jahre und durch viele Instanzen. Doch ein juristischer Sieg bringt mehr mit sich als die persönliche Genugtuung für die bespitzelten KlägerInnen: durch das Verfahren ist es möglich, den unrechtmäßigen Einsatz in der öffentlichen Diskussion zu halten, weitere Einzelheiten zu erfahren und vor allem mit dem Urteil ein klares Signal an die staatlichen Stellen zu senden, dass eine solche willkürliche Maßnahme gegen politisch missliebige Gruppen sich nicht wiederholen darf. Damit ist es ein Verfahren, der für alle linken Gruppen von Bedeutung ist.


Zur Unterstützung dieses Verfahrens hat sich der „AK Spitzelklage“ gegründet, der die Pressearbeit und die Finanzierung koordiniert. Denn die Klage wird nicht nur zeitaufwändig, sondern auch kostenintensiv, weshalb wir auf eure Unterstützung angewiesen sind. Informiert euch also regelmäßig über den Stand des Verfahrens, nutzt euch zur Verfügung stehende Medien zur Weiterverbreitung, kommt zu unseren Veranstaltungen, sammelt Spenden …

 

Gerne kommen wir auch in Eure Städte/Provinzen und erzählen von unserer Arbeit! Dazu einfach eine Mail an ak-spitzelklage [at] riseup [dot] net

 

Spenden (MIT STICHWORT!) bitte an:
Gegendruck e.V.
Kontonr.: 211 522 00
BLZ: 672 900 00 (Heidelberger Volksbank)
Stichwort: SPITZELKLAGE

 


 

Die Presseerklärung zur Klage:

 

Am heutigen Freitag, den 05.08.2011, reichten Kläger_innen des Arbeitskreises Spitzelklage eine Sammelklage beim Verwaltungsgericht Heidelberg gegen das Land Baden-Württemberg ein. Gegenstand der Klage sind die Überwachungsmaßnahmen durch den Verdeckten Ermittler Simon Bromma des Landeskriminalamtes, die weder mit der Verfassung noch der gebotenen Verhältnismäßigkeit einhergehen.

 

An der Sammelklage sind sieben Personen beteiligt, die vom Einsatz des Verdeckten Ermittlers im Zeitraum Ende 2009 bis Ende 2010 betroffen waren. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht eingereicht, weil die durch den Einsatz erfolgten Eingriffe in die verschiedensten Kernbereiche privater Lebensgestaltung einer großen Anzahl von Personen und Gruppen der außerparlamentarischen Opposition nicht hingenommen werden können. Die vorgeschobene Begründung des Innenministeriums, der Fund mehrerer Flaschen mit brennbaren Flüssigkeiten in einem Keller im Kraichgau im Jahr 2009 habe den Einsatz in Heidelberg erforderlich gemacht, ist weder zeitlich noch inhaltlich tragbar.

 

Die Begründung des Innenministeriums für den Einsatz, der angeblich zwecks „Gefahrenabwehr beziehungsweis zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung“ (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 14 / 7375) stattfand, würde laut Baden-Württembergischem Polizeigesetz selbst dann nicht greifen, wenn die durchsuchten Räumlichkeiten in irgendeiner Verbindung mit den betroffenen Heidelberger Personen stünden. Das skandalöse Ausmaß des Ganzen kommt erst nach und nach ans Licht:


Wie von Hans-Ulrich Sckerl am 02.06.2011 in einem Interview mit Radio Dreyeckland angedeutet und im Rahmen der Innenministerkonferenz Ende Juni 2011 in Frankfurt am Main bestätigt wurde, war der tatsächliche Grund eine antidemokratische Absprache CDU-regierter Länder zum bundesweiten Einsatz von Spitzeln bei politisch aktiven linken Studierenden.

 

Auch der von der AIHD im Februar dieses Jahres bereits veröffentlichte Verbleib von zwei weiteren Spitzeln in Heidelberg wurde im selben Interview bestätigt.

 

Die neugewählte grün-rote Landesregierung jedoch scheint diese Praxis dankbar weiterführen zu wollen. So stimmte der neue SPD-Innenminister Reinhold Gall auf der oben genannten Innenministerkonferenz für die verstärkte Überwachung linker Strukturen. Von der vor allem seitens der Grünen zu Wahlkampfzeiten noch versprochenen Aufklärung ist trotz mehrfacher Anfragen noch immer nichts zu spüren.

 

Nachdem Gregor Gysi bereits Klage gegen die Hinterziehung von 40 € Fahrtkosten durch Simon Bromma eingereicht hat, muss nun auch der eigentliche Einsatz des Spitzels Konsequenzen haben.

 

Der Arbeitskreis Spitzelklage hat sich gegründet, um Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit für diesen skandalösen Fall zu organisieren und ihn letzten Endes für unrechtmäßig erklären zu lassen. Außerdem tritt er für die konsequente Einhaltung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdienst ein, das durch den präventiven Einsatz der geheimdienstlich operierenden LKA-Spitzel durchbrochen wurde. Die Trennung ist historisch mit den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland begründet. Die Berechtigung der Trennung von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit und deren Bedeutung für eine emanzipatorische Gesellschaft ist bis heute gegeben.

 

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Arbeitskreis Spitzelklage | ak-spitzelklage[ät]riseup[punkt]net | http://spitzelklage.blogsport.de/

Heidelberg, den 05.08.2011

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Die Berechtigung der Trennung von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit und deren Bedeutung für eine emanzipatorische Gesellschaft ist bis heute gegeben.

Ich bezweifel/hoffe, dass es in einer emanzipatorischen Gesellschaft eine solche Trennung bzw. solche Institutionen braucht.

 

Sonst viel Glück bei eurem Vorhaben :-)

Danke an die Gruppe, die sich bereit erklärt, für dieses Verfahren herzuhalten!!!

Wir sind äusserst interessiert am weitergang dieses Prozesses und wünschen dabei viel Glück!

Ein Soli- Konzert müsste auch bei uns möglich sein...

Solidarische Grüße aus der anderen Ecke des Landes