Berufungsprozess TASER / RAIDH 7 April 2010 um 13h30
Der Menschenrechtsorganisation RaidH, welche eine Kampagne zur Regulierung der Nutzung von Tasern in Frankreich durchführt, wird am Mittwoch, den 7. April 2010 um 13h30 im pôle 2 Saal VII des Pariser Berufungsgerichtes der Prozess gemacht.SMP Technologies Taser France initiierte diese Berufung einer Entscheidung des Pariser « Tribunal de grande instance « bei dem der Konzern gegen RaidH verlor. Nun will SMP wegen « Beschädigung des Images der Marke Taser » sowie « Überschreitung der Grenzen der Meinungsfreiheit » erneut vor Gericht.
Dieses äußerste juristische Vorgehen bietet dem RaidH die Möglichkeit Entschädigungen wegen des überzogenen Verfahrens einzufordern, sowie die Instrumentalisierung der Justizorgane durch Konzerne zur Debatte zu stellen, die ihre privaten Interessen mit Klagen durchsetzen, eine in ihrer nordamerikanischen Bezeichnung als SLAPP (Strategic Lawsuit Against Participation) bekannte Praxis.
Nachdem SMP Technologies Taser France bereits vier Verfahren gegen ihre KritikerInnen verlor - das sind sämtliche Verfahren - greift sie unsere Vereinigung erneut an, als einzige in zweiter Instanz. RaidH hat dabei nur von ihrer Wahrnungspflicht gebrauch gemacht, mit Bezug auf eine angeblich ungefährliche, tatsächlich jedoch, was selbst der Hersteller anerkennt, tötliche Waffe, deren Gebrauch jedoch keine öffentliche Debatte mehr mit sich zieht.
Am vergangenen 2. September hat das Conseil d’Etat auf Anfrage des RaidH den Dekret aufgehoben, der der Police Municipale die Ausrüstung mit Taser X26 erlaubte. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass diese Waffen
« möglicherweise, unter bestimmten Bedingungen direkt oder indirekt den Tot anvisierter Personen hervorrufen könnten ».
RaidH ruft dazu auf die von vier Menschenrechtsorganisationen aufgesetzte Petition « Meinungsfreiheit unter Starkstromu
zu unterschreiben » und lädt alle Journalisten ein nach dem Urteil zur Pressekonferenz zu erscheinen.
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