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Die Pressestelle der PD Sachsen-Anhalt Nord, PRev Magdeburg, veröffentlichte einen Bericht über eine Demonstration am zum damaligen Zeitpunkt besetzten Haus in der Freien Straße in Magdeburg (Pressemitteilung Nr.: 321/09, Originaltext in einem Pastebin). Dieser gibt die Situtation in grob verfälschter Weise wieder. So heißt es dort:

Im Zusammenhang mit einer seit dem 06. Mai 2009 bestehenden Hausbesetzung in Magdeburg, Freie Straße, versuchte am 02.07.2009 gegen 01.00 Uhr eine Gruppe von 50 Sympathisanten dieser Hausbesetzer ebenfalls in das Gebäude zu gelangen. [...] Durch ein schnelles Eingreifen der Polizei konnte ein Eindringen dieser Personen in das Gebäude verhindert werden.

Dazu stellen wir fest: Die Besetzung fand unseres Wissens am 16. Mai statt. Die an der Demonstration Beteiligten hatten zu keiner Zeit die Absicht oder den Versuch unternommen, in das Gebäude zu gelangen, sondern verharrten mehrere Minuten lang in der Nähe der Kreuzung Freie Straße/Marienstraße, wobei durch Sprechchöre, Benutzung von Paarbecken und das Trommeln an einem Metallzaun die Solidarität mit den BesetzerInnen bekundet wurde.

Zur Abwehr der Angreifer, welche mit Flaschen und Pyrotechnik auf die Polizeibeamten warfen und mit Knüppeln auf die Polizeibeamten einschlugen, musste kurzzeitig der Schlagstock eingesetzt werden.

Dazu stellen wir fest: Es fand zu keinem Zeitpunkt ein Angriff in irgendeiner Form auf die anwesenden Polizisten statt. Knüppel wurden von keinem Demonstranten mitgeführt oder gegen Polizeibeamte eingesetzt. Beim Beenden der Demonstration gingen tatsächlich zwei Flaschen zu Bruch, jedoch waren sie nicht auf Polizisten geworfen wurden. Der Schlagstock wurde von einem einzelnen, äußerst aggressiv auftretenden Polizisten wahllos gegen friedliche Demonstranten eingesetzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde bei der Auseinandersetzung keine Person verletzt.

Dazu stellen wir fest: Zahlreiche Demonstranten wurden bei ihrer friedlichen Meinungsäußerung in brutaler Weise von einem Beamten mit dem Schlagstock verletzt. Sie trugen Quetschungen und Hämatome davon.

Den Polizeibeamten gelang es die Personengruppe zurückzudrängen, es erfolgte eine Identitätsfeststellung von 28 Personen [...].

Dazu stellen wir fest: Es wurde versucht, die spontane Demonstration bei einem Beamten anzumelden. Dies wurde jedoch nicht ermöglicht. Die Demonstranten entschieden, ihre Zusammenkunft aufzulösen, um eine Eskalation und weitere Verletzte zu vermeiden. Die Identitätfeststellungen fanden nicht am Ort der Demonstration statt, sondern im gesamten Stadtgebiet Magdeburg-Buckau (und darüber hinaus). Dabei wurde in keinster Weise zielgerichtet vorgegangen, sondern die Personalien beliebiger Menschen aufgenommen.

Um 14.30 Uhr des heutigen Tages wurde der Eigentümer des Objektes durch die Polizei darüber informiert, dass sich vermutlich keine Personen mehr im Objekt befinden. In Begleitung der Polizei betrat der Eigentümer das Haus, in dem sich keine Personen mehr befanden. Die Polizei übernahm die Spurensicherung und Dokumentation der entstandenen Schäden.

Dazu stellen wir fest: Die Eigentümer des Geländes ließen das denkmalgeschützte Gebäude seit 15 Jahren verrotten. Viele Fenster waren zerstört, Dachrinnen defekt, Löcher im Dach. Die BesetzerInnen hingegen führten erst vor Kurzem ein Bauwochenende durch, in dessen Rahmen zahlreiche Reparaturen am Haus durchgeführt und das Gebäude dadurch aufgewertet wurde.

Es ist davon auszugehen, dass der Übergriff der Sympathisanten der Hausbesetzer in der vergangenen Nacht dazu dienen sollte, dass die 5 Hausbesetzer unerkannt flüchten konnten.

Dazu stellen wir fest: Von einem Übergriff der Demonstranten kann nicht die Rede sein. Vielmehr wurden diese von der Polizei angegriffen. Im ersten Absatz des Polizeiberichtes wird behauptet, das Ziel der Demonstranten sei gewesen, in das Gebäude zu gelangen – und nicht, wie hier, den BesetzerInnen eine Flucht zu ermöglichen.

 

Wir stellen also ferner fest: Die Polizei sollte bei der Konstruktion absurder Beschuldigungen resp. Pressemitteilungen künftig sorgfältiger vorgehen. Grundrechtswidriges Verhalten wie Schlagstockeinsatz gegen friedliche Menschen lässt sich in subtilerer Weise rechtfertigen.

 

Quelle: http://squatmagdeburg.blogsport.de/2009/07/03/richtigstellung-des-polize...

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